Die Arbeitgeber im Gebäudereiniger-Handwerk haben zugestimmt, mit der IG BAU in vorgezogene Tarifverhandlungen einzutreten. Hintergrund sind Forderungen der Gewerkschaft, wegen der bevorstehenden Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auch den Lohn in Lohngruppe 1 anzuheben.

Nach Ansicht der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) soll der derzeitige Abstand zwischen Branchenmindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk und gesetzlichem Mindestlohn auch nach dessen Erhöhung gelten. Der gesetzliche Mindestlohn wird am 1. Oktober 2022 von 9,82 Euro auf zwölf Euro steigen. Der Branchenmindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk soll deshalb von aktuell 11,55 Euro auf 13,73 Euro erhöht werden, so die Forderung der zuständigen Bundestarifkommission der IG BAU.
Diese Lohnforderung "in Höhe von rund 19 Prozent" erachten die Arbeitgeber "weder als sinnvoll noch als realitätsnah".
"Zum Selbstverständnis der Arbeitgeber im Gebäudereiniger-Handwerk gehört seit Jahrzehnten die Überzeugung tarifpolitischer Eigenständigkeit. Nicht die Politik sollte Löhne festlegen, sondern die Sozialpartner haben die Aufgabe, auf die vielfältigen branchenspezifischen Herausforderungen gemeinsame Antworten zu finden“, sagt Christian Kloevekorn, Vorsitzender der Tarifkommission des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV).
Krieg in Europa, Lieferkettenengpässe, steigende Energiepreise, demografischer Wandel, Unsicherheiten durch die Pandemie - die Liste der Herausforderungen sei lang. Christian Kloevekorn: „Während die Unternehmen in historisch unruhigen wirtschaftlichen Zeiten operieren, sind die Beschäftigten als Folge des russischen Angriffskriegs akut vor allem von der hohen Inflation betroffen. Vor diesem Hintergrund erwarten wir intensive Gespräche über einen für beide Seiten sinnvollen tarifpolitischen Kompromiss.“
Für die Tarifverhandlungen sind vorerst zwei Termine in Frankfurt am Main vorgemerkt: am 23. Mai und 2. Juni 2022. /HH