Die Corona – Kündigung: dauerhaft schlägt vorübergehend betriebliche Entlassung wegen Auftragsmangel

Der Industriekunde kündigt den Rahmenvertrag mit dem Gebäudedienst­leister. Es folgt das Angebot, nach Beendigung der Corona Pandemie einen neuen ­Rahmenvertrag abzuschließen. Die betroffenen 15 Industriereiniger sind in Kurz­arbeit. Der avisierte Neuabschluss des Vertrages soll ein um fünf Mit­arbeiter ­reduziertes ­Volumen haben. Der Unternehmer spricht fünf betriebsbedingte ­Kündigungen aus, die Mitarbeiter klagen.

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