Beim nächsten Mal nur mit Haftungsausschluss

Viele von Ihnen werden wahrscheinlich schmunzeln, wenn Sie diesen Schadensfall lesen. Denn tatsächlich wurde der Schaden durch den Sachverständigen verursacht.

Das Gleitreibungsmessgerät hinterließ deutliche Spuren auf der Bodenoberfläche: kein Gummiabrieb, sondern tatsächlich ein geringer Abtrag. - © Sascha Hintze

Glätte- und Stolperunfälle stehen laut Verwaltungs-­Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzliche Unfallversicherung auf Platz eins in der Unfallstatistik mit rund 250.000 gemeldeten Unfällen. So ist es nicht verwunderlich, dass Messungen bezüglich der Ermittlung des Gleitreibungskoeffizienten immer häufiger angefragtwerden. Manchmal nach Unfällen, viel öfter jedoch, um ein Bauchgefühl objektiv zu überprüfen.

So auch im vorliegenden Fall, bei dem der Gleit­reibungskoeffizient in einem Flurbereich überprüft werden sollte, der häufig frequentiert wird und mit einem 2K-PU-Lack optisch aufgewertet wurde. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber wurden die Testflächen für die Messfahrten (je Messung werden fünf Messfahrten durchgeführt) festgelegt.

Hierbei stellte der Sachverständige jedoch fest, dass die verwendeten Gummigleiter derart abrasiv auf die Oberfläche wirkten, dass zum einen die Gummigleiter mit der roten Farbe des Bodens komplett belegt waren, zum anderen hinterließ das Gleitreibungsmessgerät deutliche Spuren auf der Oberfläche des Bodens.

Natürlich war die erste Vermutung, dass es sich hierbei nur um einen Gummiabrieb handeln konnte, denn das Messergebnis gab mit einem Gleitreibungskoef­fizienten von µ 0,55 – ab einem Messwert von µ 0,45 gilt ein Bodensystem als uneingeschränkt betriebstauglich – keinerlei Hinweis auf eine kritische Bewertung.

Abtrag der Oberfläche

Bei Betrachtung der Gummigleiter und dem Versuch die auf dem Foto deutlich erkennbaren Spuren zu entfernen, stellte der Sachverständige jedoch fest, dass es bei der durchgeführten Messung zu einem geringen aber deutlich sichtbaren Abtrag an der Oberfläche gekommen war. Die zugrunde liegende Ursache hierfür wurde nicht weiter untersucht. Mit einer Hochleistungswischpflege konnten die so entstandenen Spuren kaschiert werden.

Entgegen vieler Meinungen wird je nach Bodenbelag im Übrigen eine Verbesserung des Gleitreibungskoeffizienten erzeugt, wenn man sich an die Herstellervorgaben hält und diese den Objektgegebenheiten anpasst.

Man lernt nie aus

Mit einem kleinen Augenzwinkern muss ich zugeben, dass ich im vorliegenden Fall niemals daran gedacht habe, durch einen Haftungsausschluss eine Rückversicherung zu erhalten. Die Rückversicherung erhielt ich erst, nachdem der Auftraggeber über den Schaden informiert wurde.

Der Auftraggeber reagierte hier erwartungsgemäß. Priorität besaß die Ermittlung des Gleitreibungskoeffizienten. Dass hierbei ein Oberflächenabtrag entstehen würde, war nicht zu erwarten und wurde in den Bereich der hinnehmbaren Mängel verbucht. Umso besser, dass der Schaden anschließend optisch kaschiert werden konnte.

markus.targiel@holzmann-medien.de

Partnerschaftliche ­Beziehung

Wie bereits oft an dieser Stelle – das hat mich die Praxis gelehrt – kann ich immer wieder nur den Hinweis geben, wie wichtig Dokumentationen sind. Wer was, wann, womit und warum gemacht hat.

Wenn ein Malheur passiert, den Kunden/Auftraggeber darüber sofort in Kenntnis setzen, um weitere Maßnahmen zu besprechen.

Die Dokumentation gehört in den Objektordner. Zum einen, um aus einem Fehler lernen zu können, zum anderen aber auch, um durch die Weitergabe des Wissens den gleichen Fehler in Zukunft zu vermeiden.

Bei Unsicherheit bietet es sich an, mit dem Kunden einen Haftungsausschluss zu erarbeiten. Der Kunde möchte ja grundsätzlich, dass eine Arbeit durchgeführt wird. Es sollen sich aber beide Vertragsparteien gut dabei fühlen, denn Auftraggeber und Auftragnehmer sollten in einer partnerschaftlichen Beziehung stehen.

Der Sachverständige: Sascha Hintze

Sascha Hintze ist Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter ­Sachverständiger.

Sascha Hintze - © Sascha Hintze

Sachverständigenbüro für Gebäude­reinigung & ­Entwicklung, Duisburg.

Kontakt: hintze@sach­ver­staendigenbuero-hintze.de