Bambusfertigparkett: Oberflächenvergütung mit dem Eimer entfernt

Am Zustand eines Bodens aus Bambusfertigparkett kam nach der Reinigung ­Kritik auf – wegen Abplatzungen der Oberflächenvergütung an manchen Stellen. Vor ­allem bemängelte der Objektbetreiber einen Bereich, wo gemäß seiner Aussage die ­Reinigungskraft ihren Eimer mit der Reinigungsflotte regelmäßig abgestellt hatte.

Deutlich sichtbar: Durch mechanische Einwirkung sind Abplatzungen der Oberflächenvergütung entstanden. - © Sascha Hintze

Bambus erfreut sich in den letzten Jahren einer immer größeren Beliebtheit. Zum einen ist Bambus aufgrund seiner Wuchsgeschwindigkeit – nach drei bis vier Jahren können die Bambusstangen geerntet und zu Parkett weiterverarbeitet werden – ein sehr nachhaltiges Produkt und zum anderen ist er aufgrund seiner hohen Belastbarkeit auch zur Nutzung in gewerb­lichen Räumen geeignet.

Kein Holz, sondern Süẞgras

Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass Bambus kein Holz ist, sondern zu den Süßgräsern zählt. Damit verändern sich nämlich die Eigenschaften gegenüber den Holzarten und -sorten, die üblicherweise als Werkstoff für Bodenbeläge Verwendung finden.

Der Vorteil von Bambus ist, dass er relativ unempfindlich gegenüber Feuchtigkeit ist. Er reagiert jedoch weitaus sensibler auf zu trockene und zu warme ­Räume: Eine dauerhaft hohe Raumtemperatur und ein trockenes Raumklima führen zu Fugen und Rissen. Um dies zu vermeiden, wird in der Pflegeanweisung üblicherweise eine Luftfeuchtigkeit empfohlen, die nicht unter 55 bis 65 Prozent sinken sollte, um ein Schrumpfen zu vermeiden.

Auf die Pflegeanweisung achten

Aus diesem Grund ist es unbedingt notwendig, wie üblicherweise für Holzfußböden grundsätzlich, vor Aufnahme von Reinigungsarbeiten nicht nur eine Schadensdokumentation durchzuführen, sondern die Reinigungsarbeiten auch auf Grundlage der Pflege­anweisung gemäß DIN 18356 auszuführen. Die Maßnahmen der Pflegeanweisung sind im Reinigungsvorgang zu dokumentieren, um im Schadensfall allen Eventualitäten aus dem Wege gehen zu können.

Reinigungsflotte eingedrungen

Im vorliegenden Schadensfall konnte grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die mechanische Beanspruchung durch das Behältnis für die Reinigungsflotte im Bereich des Bodenkontaktes langfristig dafür gesorgt hat, dass die Oberflächenvergütung des Bambusfertigparkettbodens stellenweise entfernt wurde. Dort konnte im weiteren Verlauf der Wischvorgänge die Reinigungsflotte in die Ober­fläche eindringen und so zu einer optischen Beeinträchtigung führen.

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    Im Bereich der schadhaften Oberflächenvergütung konnte im Verlauf der weiteren Wischvorgänge Reinigungsflotte eindringen.
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    Deutlich sichtbar: Durch mechanische Einwirkung sind Abplatzungen der Oberflächenvergütung entstanden.

Die Optik wiederherstellen

Der entstandene Schaden ist grundsätzlich nicht ­irreparabel. Zur Wiederherstellung der Optik ist aber ein Schleifen der Oberfläche mit anschließender Oberflächenvergütung notwendig. Dies setzt jedoch ­voraus, dass die Nutzschicht – die Schicht, die direkt begangen wird – über eine ausreichende Schichtstärke verfügt, sodass nach dem Schleifvorgang eine homogene Optik entstehen kann.

Sascha Hintze | heike.holland@holzmann-medien.de

Tipp vom Gutachter: Verwendete Werkzeuge regelmäẞig überprüfen

Sascha Hintze - © privat

Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter ­Sachverständiger: "Auch für Bodenbeläge aus Bambus gilt, dass Reinigungsmaßnahmen erst dann durchgeführt werden sollen, wenn eine Pflegeanweisung vorliegt. Nur mit vorliegender Pflegeanweisung kann die Langlebigkeit des Werkstoffs gewährleistet werden.

Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass durch das Reinigungsequipment keine mechanische Beschädigung auf der Oberfläche stattfinden kann. Verwendete Werkzeuge sind daraufhin regelmäßig zu überprüfen."