Wer den Schaden aufdeckt, der ist auch dafür verantwortlich – so dachte zumindest der mit Bodenbelagarbeiten betraute Unternehmer. Im vorliegenden Schadensfall ist der Besitzer eines repräsentativen Landhauses mit der erhaltenen Optik seines Bodens nicht zufrieden. Der Eigentümer hatte einen Bodenleger mit der Verlegung einer homogenen, hochglänzenden 2K-PUR-Versiegelung beauftragt.