Bodenleger schludert und weist die Schuld von sich Aufmerksamer Gebäudereiniger

Wer den Schaden aufdeckt, der ist auch dafür verantwortlich – so dachte zumindest der mit Bodenbelagarbeiten betraute Unternehmer. Im vorliegenden Schadensfall ist der Besitzer eines repräsentativen Landhauses mit der erhaltenen Optik seines Bodens nicht zufrieden. Der ­Eigentümer hatte einen Bodenleger mit der Verlegung einer homogenen, hochglänzenden 2K-PUR-Versiegelung beauftragt.

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