Objektverlust, Massenentlassung Anzeige vor Kündigung abgeben!

Regelmäßig lösen Massenentlassungen in Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, zusätzlich Mitbestimmungsrechte gemäß § 111 BetrVG aus, die dem Betriebsrat Informationsansprüche geben, einen Verhandlungsanspruch über einen Interessenausgleich und in der Regel einen Anspruch auf Abschluss eines Sozialplans.

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