Aktueller Schadensfall: Ein Nero Assoluto sollte nicht beschichtet, sondern imprägniert werden. Dies verändert die Oberfläche des Nero Assoluto nicht, er wird aber leichter zu reinigen und verfügt über einen eigenen Schmutzschutz. Eine Beschichtung kann mechanische Beanspruchung nicht an den Untergrund abgeben und es kommt zu Kratzern und Brüchen.
Im vorliegenden Schadensfall wurde ein repräsentativer Eingangsbereich in einem Verwaltungsgebäude mit einem Polymer beschichtet.
Üblicherweise werden elastische Bodenbeläge (Linoleum, PVC) mit einer Polymerdispersion vor Abnutzung geschützt. Dabei wird die Oberfläche nach einer Grundreinigung, bei der Verschmutzungen und alte oder abgenutzte Beschichtungsreste vollständig entfernt werden, mit einer Polymerdispersion neu beschichtet. Dies ist dann eine sogenannte Opferschicht, die den Boden schützt und regelmäßig erneuert werden muss.
Allerdings handelte es sich im vorliegenden Fall nicht um einen elastischen Bodenbelag, sondern um dunkle Natursteinfliesen. Der Nero Assoluto, ein schwarzer Gabbro, war insbesondere im Eingangsbereich scheckig, streifig und verkratzt.
Imprägnieren oder versiegeln?
Dass man sich im vorliegenden Fall für einen Schutz des Bodenbelags entschieden hat, ist durchaus richtig. Es hätte jedoch geprüft werden müssen, was für den Naturstein besser gewesen wäre: imprägnieren oder versiegeln? Beides soll die Oberfläche schützen.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass durch die Versiegelung eine Befilmung der Oberfläche erfolgt, die idealerweise eine feste Verbindung eingeht.
Bei einer Imprägnierung hingegen dringt das Imprägniermittel in das Porengefüge des Bodenbelags ein. Hierdurch wird ein Schutzfilm auf das Kapillarsystem des Steingefüges gelegt und verringert beziehungsweise verhindert im besten Fall das Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit, wobei idealerweise die Dampfdiffusion nicht negativ beeinflusst wird. Man spricht hierbei auch davon, dass die Materialien diffusionsoffen bleiben. Das heißt, dass die Feuchte zunächst aufgenommen und nach und nach wieder abgegeben werden kann. Hierdurch wird auch das Raumklima reguliert.
Durch den Auftrag von Polymeren auf ein Hartgestein, so wie es im vorliegenden Fall vorgenommen wurde, ist es zu einer speckigen und schmierigen Optik gekommen, da die Pflegekomponenten kaum von dem dichten Natursteinmaterial aufgenommen wurden. Dies führt darüber hinaus zu einer Veränderung des Gleitreibungskoeffizienten, was im schlimmsten Fall bei Nässe zu einer erhöhten Rutschgefahr führt.
Das Fazit des Gutachters
Die einzige vernünftige Möglichkeit, die Rutschsicherheit, aber auch die Optik des Bodens wieder herzustellen, besteht im vorliegenden Fall darin, die gesamte Fläche mit einem geeigneten Grundreiniger von der Versiegelung zu befreien, um danach einen Schutz in Form einer Imprägnierung aufzubringen. Doch Achtung: Fast alle polierten Natursteinoberflächen reagieren auf eine zu hohe Alkalität. Es sollte daher vor der Auswahl des Grundreinigers mit einem entsprechenden Fachberater Rücksprache gehalten werden.
Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de
Tipp vom Gutachter: So imprägniert man richtig
Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Beim Auftrag einer Imprägnierung gibt es einige Punkte, die besonders beachtet werden sollten:
- Voraussetzung für die Imprägnierung ist eine vorausgegangene Grundreinigung, um eine saubere Oberfläche herzustellen.
- Vor dem Auftragen im Kreuzstrichverfahren ist darauf zu achten, dass die Oberfläche trocken ist. Eine überprüfende und anschließend zu dokumentierende Messung ist hilfreich und kann im Streitfall für Entspannung sorgen.
- Ein Imprägnierüberschuss muss – insbesondere, um Imprägnierflecken und -schlieren zu vermeiden – aufgenommen werden, bevor die Fläche gemäß Herstellervorgabe nach dem Trocknungsvorgang wieder freigegeben werden kann.
- Grundvoraussetzung für eine Imprägnierung ist, dass die Oberfläche die Imprägnierung aufnehmen kann.
- Je nach Nutzung, Frequentierung, Schmutzeintrag und Nutzerverhalten ist auch eine Imprägnierung regelmäßig zu erneuern. Es kann hierbei davon ausgegangen werden, dass die Imprägnierung alle drei bis fünf Jahre überprüft werden sollte, um diese dann bei Bedarf zu erneuern."

