Mangelhafter Auftrag einer PU-Versiegelung: Erheblicher Schaden ­

Im aktuellen Schadensfall wurde ein PU-Lack in einer Sporthalle ­aufgetragen – mit erheblichen Mängeln. Denn im Bereich, wo temporär ­Werbeaufkleber aufgebracht werden, löste sich bei deren Entfernung auch der PU-Lack ab. ­Temporäre Werbeaufkleber sind jedoch mit einem speziellen Klebstoff versehen, der ­eigentlich ein müheloses Entfernen ermöglicht, ohne den Boden zu schädigen.

Vollflächiger Abriss der Beschichtung im ­Bereich der aufgebrachten Werbeaufkleber. - © Sascha Hintze

Im Zuge von Sanierungsarbeiten wurde ein Sporthallenboden vor einigen Jahren mit einem PU-Lack versehen, um die Oberfläche strapazierfähiger zu machen, damit sich Ballharz, das im Profihandball als Haftmittel zwischen Hand und Ball genutzt wird, entfernen lässt, ohne den elastischen Bodenbelag – hier ein Linoleum – zu schädigen.

Aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen entschied sich der Objektbetreiber dazu, den alten PU-Lack entfernen zu lassen und durch einen neuen zu ersetzen. Unter anderem hatte der Objektbetreiber festgestellt, dass die ursprünglich aufgetragene Beschichtung dauerhaft nicht resistent gegenüber den für die Reinigungsarbeiten notwendigen Reinigungsmitteln war: Um die in der Sporthalle zum Teil erhebliche Menge an anfallendem Ballharz zu entfernen, wurde punktuell mit der vom Hersteller vorgegebenen Dosierung beziehungsweise Einwirkzeit ein lösungsmittelhaltiger Ballharzentferner verwendet. Leider entsprach der ursprüngliche PU-Lack nicht den gewünschten und ausgelobten Anforderungen, wodurch es zu einer Beschädigung der PU-Versiegelung trotz der sachgemäß ausgeführten Reinigungsarbeiten kam.

Erhebliche Mängel nach Neuauftrag

Durch Entfernen der alten Lackschicht und Auftrag einer neuen PU-Versiegelung wollte der Objektbetreiber nunmehr erreichen, dass ohne objektive optische Beeinträchtigungen sowohl die Entfernung des Ballharzes ermöglicht als auch der angegebene Lebenszyklus des Linoleums durch die Schutzmaßnahmen erheblich verlängert wird.

Der mit der Durchführung der Arbeiten beauftragte Dienstleister verfügte leider nicht über ausreichende Kenntnisse, um die Arbeiten fach- und sachgerecht durchführen zu können. Aufgrund der fehlenden Erfahrung traten deshalb bereits kurz nach Durchführung der Arbeiten erhebliche Mängel auf. Beim Entfernen der für die Dauer von Liga­spielen zu Werbezwecken temporär aufgebrachten großflächigen Aufkleber, welche mit speziellen Klebemitteln ausgerüstet sind, wurde auch ein Teil des neuen PU-Lacks vom Boden gelöst und entfernt. Der Sachverständige wurde daher beauftragt, die Ursache zu ermitteln und eine Lösung zu ­erarbeiten.

Oberflächenschliff notwendig

Beim Ortstermin stellte sich sehr schnell heraus, dass die ursprüngliche PU-Versiegelung vor dem Neuauftrag nicht entfernt wurde, sondern lediglich einen Anschliff erhielt. Dies hatte zur Folge, dass es zu Wechselwirkungen zwischen der alten und der neuen Versiegelung kam, wodurch eine ausreichende Haftung nicht gegeben war. Um den Schaden zu beheben, so die Empfehlung des Sachverständigen, muss sowohl die neue als auch die alte PU-Versiegelung vollständig vom Linoleum entfernt werden. Hierfür muss die Oberfläche vollständig geschliffen werden, da die neue PU-Beschichtung weitestgehend resistent ist gegenüber üblichen Grundreinigern.

Da alle Beteiligten an einer schnellen und konstruktiven Lösung interessiert waren, konnte mit den Sanierungsarbeiten zügig begonnen werden. Es soll an dieser Stelle nicht darüber diskutiert werden, in welcher Form der Verursacher ein Recht auf Nachbesserung hat. Dies war auch für alle Beteiligten nicht relevant. Daher sei an dieser Stelle wirklich lobend erwähnt, in welcher Art und Weise mit dem Schaden, aber auch mit dessen Regulierung umgegangen wurde. Der Sachverständige schlug vor, dass die ursprüng­lich mit den Sanierungsaufgaben beauftragten Personen unter fachkundiger Anleitung den Schaden regulieren sollten. Es war jedoch bereits zu Beginn der Sanierungsarbeiten klar, dass bei der Entfernung der beiden PU-Versiegelungen auch die Linierung in der gesamten Sporthalle erneuert werden müsste. Eine Arbeit für Fachleute, um alle Sportfelder regelkonform zu markieren.

  • Bild 1 von 7
    © Sascha Hintze
    Wechselwirkung der unterschiedlichen PU-Versiegelungen, wodurch die obere Beschichtung so weich wurde, dass stehende Feuchtigkeit ein regelrechtes Quellverhalten mit weiterer Ablösung verursacht hat.
  • Bild 2 von 7
    © Sascha Hintze
    Zum Teil bereits abgeschliffene PU-Versie­gelung mit gleichzeitiger Entfernung der Linierungen in der Sporthalle.
  • Bild 3 von 7
    © Sascha Hintze
    Deutliche Verseifungen (gelbe Flecken) durch zu geringe Resistenz der ursprünglichen PU-Versiegelung. Hierdurch konnten Reinigungsmittelbestandteile auf die Linoleum­oberfläche gelangen und den Bodenbelag nachhaltig schädigen.
  • Bild 4 von 7
    © Sascha Hintze
    Musterplatte zur Verdeutlichung der ausgewählten Kolorierung mit Linierungsbeispiel unter Hinweis, dass die einheitliche Farbgebung Uneben­heiten im Sporthallenboden optisch verdeutlichen wird.
  • Bild 5 von 7
    © Sascha Hintze
    Glanzgradmessung zum Nachweis, dass die Oberfläche nach der Sanierung matt ist und die Sportler nicht durch Lichtreflektionen und Spiege­lungen beeinträchtigt werden.
  • Bild 6 von 7
    © Sascha Hintze
    Zustand der Sporthalle nach der vollständigen Sanierung.
  • Bild 7 von 7
    © Sascha Hintze
    Vollflächiger Abriss der Beschichtung im ­Bereich der aufgebrachten Werbeaufkleber.

Enge Zusammenarbeit zahlt sich aus

Für die Gesamtkoordination der Sanierung, die Schulung und die Durchführung der Arbeiten konnte Stefan Fuhs, Lehrer an der Meisterschule in Düsseldorf, gewonnen werden. Parallel wurden die gesamten Arbeiten vom Sachverständigen begleitet. In enger Abstimmung wurden alle Sanierungsschritte besprochen und der Auftraggeber regelmäßig über den aktuellen Sachstand informiert. Dies vereinfachte auch die Durchführung weiterer notwendiger Maßnahmen, die sich erst im Zuge der Sanierungsarbeiten ergaben. So wurde zum Beispiel festgestellt, dass die alte PU-Beschichtung nicht die Resistenzen aufwies, die vom Hersteller ausgelobt waren. Bei der Entfernung der alten Schicht durch Schleifen wurden zudem großflächige Verseifungen des Linoleums offengelegt. Das heißt, es wurden unansehnliche gelbe Flecken und Flächen sichtbar, die aufgrund ihres erheblichen Ausmaßes und der Tiefe als irreparabel bezeichnet werden konnten.

An ebendiesen Punkten zeigte sich, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Objektbetreiber, dem Sachverständigen und dem Gesamtkoordinator sich bezahlt machte und nicht zuletzt auch den die Arbeiten durchführenden Mitarbeitern zugutekam. Auf kurzem Wege konnte man so die Entscheidung treffen, dass eine zusätzliche Kolorierung notwendig war, um sowohl ein hervorragendes Sanierungs- als auch ein sehr gutes optisches Ergebnis zu erreichen. Dies erforderte zwar zusätzliche Arbeitsschritte wie auch weiteres Material, was nicht nur mit höheren Kosten verbunden war, sondern auch mit einem längeren Nutzungsausfall der Sportstätte. Allerdings galt es hierbei zu berücksichtigen, dass der hohe Arbeitsaufwand und die erheblichen Materialkosten sich nur dann auszahlen, wenn Trocknungszeiten zwischen den einzelnen Arbeitsschritten eingehalten werden.

Abschließend erhielt der Objektbetreiber eine auf das Objekt und die Objektnutzer abgestimmte Handlungsempfehlung, um zu gewährleisten, dass sowohl die Optik lange erhalten bleibt als auch der Lebenszyklus des runderneuerten Bodens sichergestellt wird. Die Freigabe der Sporthalle erfolgte nach Überprüfung des Gleitreibungskoeffizienten, des Glanzgrades und der Schichtdicke der aufgetragenen Polyurethan-Versiegelung. Da alle Werte den Bestimmungen entsprachen, konnte die Sporthalle auch für den Ligasport wieder freigegeben werden.

Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de

Tipp vom Gutachter: "Rat ­einholen zahlt sich aus"

Sascha Hintze - © privat

Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Der alte Grundsatz "vom Leichten zum Schweren" sollte beherzigt werden. Insbesondere dann, wenn es sich um aufwendige Sanierungsmaßnahmen mit entsprechenden Kosten handelt.

Fehlende Erfahrung kann man immer kompensieren, indem man sich an die Fachberater der Lieferanten, die Sachverständigen oder an ausgewiesene Fachleute, wie es im vorliegenden Fall war, wendet.

Im Zweifel sollten Arbeiten lieber eingestellt und anschließend sollte gemeinsam eine Lösung erarbeitet werden, um unnötige Kosten zu vermeiden. Gleichermaßen sollten alle Eventualitäten einer Wechselwirkung ausgeschlossen werden und die verwendeten Produkte und Materialien aufeinander abgestimmt sein, um im "System" zu bleiben.