Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln

Die DGUV-Regel zum Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln aus dem Jahr 2001 wurde umfangreich überarbeitet. Ab sofort steht die Regel 101-019 online zur Verfügung, voraussichtlich ab August auch als Printausgabe.

Unsachgemäßer Umgang mit Reinigungsmitteln kann unter anderem zu Hautschäden und Atemwegserkrankungen führen. - © DGUV

Die DGUV-Regel 101-019 bietet praxisorientierte Hilfestellung für den sicheren Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln bei der Reinigung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Sie lässt sich insbesondere als Grundlage zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen verwenden.

Bei der Überarbeitung der Ausgabe aus dem Jahr 2001 (bisher BGR 209) wurden unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:

  • Die Regel wurde inhaltlich grundlegend überarbeitet und zugleich neu strukturiert.
  • Die aktuellen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und Regelungen seitens des Staates wie auch der gesetzlichen Unfallversicherung wurden eingearbeitet.
  • Im Zuge der Neustrukturierung wurden fast alle Kapitel neu betitelt sowie einige neue Kapitel erstellt.
  • Das Kapitel 3 trägt nun den Titel "Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz".
  • Es wurde ein neues Kapitel "Verwendung von GISCODE und WINGIS" erstellt.
  • Die Anhänge wurden neu erstellt oder überarbeitet.

Hier geht es zum Download der Regel 101-019. /GH