Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wollte Betriebe im Zuge der Neuregelung der Minijobs zur elektronischen Zeiterfassung verpflichten. Nun hat die FDP dieses Vorhaben gekippt.

Laut dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sollten Betriebe ab dem 1. Oktober 2022 die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten täglich elektronisch dokumentieren und dabei sowohl den Beginn als auch das Ende der Arbeitszeit jeweils unmittelbar und manipulationssicher aufzeichnen.
Für das Gebäudereiniger-Handwerk hätte dies bedeutet, dass entweder in über 100.000 täglich zu reinigenden Objekten – unter der Voraussetzung der Zustimmung des Kunden – entsprechend 100.000 Terminals mit einem Internetzugang installiert werden müssten, oder die rund 700.000 Beschäftigten mit mobilen Endgeräten ausgestattet sein müssten. Beides bezeichnete der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf als "fernab der betrieblichen Realität und faktisch nicht umsetzbar" .
Am 22. Februar vermeldete die Süddeutsche Zeitung, dass es wohl nun doch nicht dazu kommen wird. Kurz bevor der Gesetzentwurf am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll, habe Heil auf Drängen der FDP sämtliche Passagen hierzu aus dem Entwurf genommen .
Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich zum Hin und Her in Sachen elektronische Zeiterfassung: "Wenn eine Reinigungskraft um 5 Uhr morgens auf dem Land ohne Internetempfang eine Baustelle reinigt, läuft das Konzept der digitalen Zeiterfassung jedenfalls schlichtweg ins Leere. Insofern ist es folgerichtig, dass der viel zu kurzfristige Schnellschuss aus dem Bundesarbeitsministerium vom Tisch ist." / GH