Fußball und Terrorgefahr sind in aller Munde, Beschäftigungsverbote für terrorverdächtige Personen im Betrieb werden von den Unternehmen vernachlässigt. Die EU hat 2002 mit Antiterrorverordnungen und dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Verpflichtungen zur Terrorismusbekämpfung erlassen.