Ob mit oder ohne Abmahnung: Corona-Leugnern droht die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Darmstadt.
Ob mit oder ohne Abmahnung: Corona-Leugnern droht die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Darmstadt.