Gebäudereiniger: In NRW jetzt „systemrelevant“

Laut der Rheinischen Post hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die Liste „systemrelevanter“ Berufe ausgeweitet. Ab dem 23. April mit dabei: Angestellte aus der Gebäudereinigung und von Hausmeisterdiensten.

Gebäudereinigung
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Im Zuge der Corona-Krise hat die Landesregierung NRW eine neue Liste mit Berufsgruppen zusammengestellt, die für ihre Kinder eine Notbetreuung in der Kita oder Tagespflege sowie für Schüler der Jahrgangsstufen eins bis sechs beantragen können. Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben ab dem 23. April demnach auch Angestellte von Hausmeisterdiensten und aus der Gebäudereinigung, außerdem unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Hebammen und Psychotherapeuten. / GH