Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt die Pflicht des Arbeitnehmers zur Wettbewerbsenthaltung. Die gekündigten Mitarbeiter beackern sodann den Kundenkreis des Unternehmens und nutzen dabei ihre Erfahrung zum Abwerben von Kunden. Die Frage: Wie kann der Unternehmer sich schützen und was muss er hierbei beachten?