„Das Landgericht Hamburg hat den Verkauf einiger neuer Hochdruckreiniger des dänischen Herstellers Nilfisk A/S in Deutschland untersagt, da sie EU-Grenzwerte zur elektromagnetischen Verträglichkeit verletzen“, unterrichtete Kärcher die Presse Anfang August. Der Hersteller aus Winnenden hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb dieser Modelle seines Konkurrenten aus Dänemark beantragt. Für jeden Verstoß drohe Nilfisk unter anderem ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
Gegenstand des Verfahrens waren um den letzten Jahreswechsel „in China hergestellte Hochdruckreiniger der Modelle C-PG 130.2 X-tra, D-PG 130.4 X-tra und D-PG 140.4 X-tra“, so Kärcher weiter. In der diesen Geräten beigefügten Konformitätserklärung gebe Nilfisk an, die Europäischen Normen 55014-1:2006+A1:2009+A2:2011 und 1000-3-2:2006+A1:2009+A2:2009 einzuhalten. Sowohl im Auftrag von Kärcher bei einem VDE-Prüflabor als auch von Kärcher selbst durchgeführte Tests hätten belegt, dass die Grenzwerte dieser beiden Normen nicht eingehalten, sondern „zum Teil massiv“ überschritten würden. Nilfisk habe in diesem Verfahren unter anderem behauptet, bereits Änderungen an den Produkten vorgenommen zu haben, so dass die Grenzwerte nunmehr eingehalten würden.
Gegen das landgerichtliche Urteil, bei dem es sich um eine vorläufige Regelung handelt, könne Nilfisk vor dem Oberlandesgericht Hamburg in Berufung gehen. Darüber hinaus könne Nilfisk beantragen, dass die Angelegenheit in einem Hauptsacheprozess geklärt wird, so Kärcher weiter. „Kärcher ist davon überzeugt, dass sich das landgerichtliche Verbot auch in einem etwaigen Berufungsverfahren oder in einem Hauptsacheprozess als berechtigt erweisen wird“, kommentiert der deutsche Hersteller.
Knapp zwei Wochen später reagierte Nilfisk seinerseits mit einer Pressemitteilung-Replik: „Bereits vor Erlass der einstweiligen Verfügung hatte Nilfisk die Produktion der betroffenen Geräte umgestellt“, teilt das dänische Unternehmen mit. Die seit dieser Zeit ausgelieferten Geräte seien von dem „international anerkannten Prüflabor Intertek umfassend getestet worden.“ Dabei habe sich bestätigt, dass die Geräte den gesetzlichen Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit vollumfänglich entsprechen. Die zuständige Behörde, die Bundesnetzagentur, habe dies inzwischen ebenfalls auch für ein repräsentatives Gerät bestätigt.
„Vor diesem Hintergrund ist Nilfisk der festen Überzeugung, dass die nunmehr auf den Markt gebrachten Geräte in voller Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben und insbesondere unter Einhaltung der Grenzwerte für die elektromagnetische Verträglichkeit verkauft und verwendet werden können“, heißt es weiter. Abgesehen von der Umstellung der Produktion der betroffenen Geräte werde Nilfisk gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg Rechtsmittel einlegen.
„Nilfisk ist angesichts der positiven Prüfergebnisse sowie der Bestätigung durch die Bundesnetzagentur in Bezug auf das weitere Verfahren sehr zuversichtlich“, heißt es aus Dänemark. Nilfisk werde sich von den juristischen Schritten Kärchers nicht davon abbringen lassen, auch in Zukunft innovativ tätig zu sein. Daran würden auch die aus Sicht von Nilfisk „unnötigen und marktstörenden Gerichtsverfahren“ nichts ändern.