Verzicht auf Kündigungsschutz – geht das? Außergerichtliche Klärung hilft

Beim BAG ist eine Entscheidung zum Thema formularmäßiger Klageverzicht innerhalb eines Aufhebungsvertrages oder mittels einer Ausgleichsquittung ergangen. Das BAG hat mit Entscheidung vom 12.03.2015 und 25.09.2014 jeweils festgezurrt, dass der Unternehmer auf einer vor einer Kündigungsschutzklage stattfindenden vertraglichen Grundlage dem Recht des Mitarbeiters auf Erhebung einer Kündigungsschutzklage einen Riegel vorschieben kann.

ZUGANG EXKLUSIV FÜR ABONNENTEN VON RR