Betriebsdedingte Kündigung Die Hürden der ARbeits­gerichte sind hoch

Nicht nur durch Corona, sondern auch im Rahmen von ­Neuausschreibungen ­fallen Aufträge und Umsätze für Unternehmer in der ­Gebäudedienstleistung weg. Zu ­beachten sind insoweit die Grundsätze zur betriebsbedingten ­Kündigung, denn hier stellen die Arbeitsgerichte hohe Hürden auf.

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