Gebäudedienstleister im Bereich Hotellerie, Gastronomie und Eventmanagement werden damit konfrontiert, aufgrund des zweiten „Lockdowns“ Arbeitskräfte abbauen zu müssen. Damit gerät die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in den Fokus.
Gebäudedienstleister im Bereich Hotellerie, Gastronomie und Eventmanagement werden damit konfrontiert, aufgrund des zweiten „Lockdowns“ Arbeitskräfte abbauen zu müssen. Damit gerät die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung in den Fokus.