Die Befristung mit Sachgrund ist im Reinigungsbereich häufig, der vorübergehenden Befristungskraft werden die Aufgaben des erkrankten Mitarbeiters nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG übertragen. So weit, so gut. Werden weitere Mitarbeiter krank, kann der Arbeitgeber der Befristungskraft auch andere Tätigkeiten zuweisen. Hierüber hatte das BAG zu entscheiden.