Ergänzend zum tariflichen Mindestlohn mit dem Ziel, eine Lohnuntergrenze für alle Arbeitnehmer zu schaffen, wurde als sogenannter „Auffangtatbestand“ ein gesetzlicher Mindest-Stundenlohn in Deutschland eingeführt.
Ergänzend zum tariflichen Mindestlohn mit dem Ziel, eine Lohnuntergrenze für alle Arbeitnehmer zu schaffen, wurde als sogenannter „Auffangtatbestand“ ein gesetzlicher Mindest-Stundenlohn in Deutschland eingeführt.