Städte und Kommunen sind verkehrssicherungspflichtig: Wege und Straßen müssen frei von Grünaufwuchs sein, damit Bürger nicht zu Schaden kommen. Über die Methode zur Wildkrautbekämpfung entscheiden vorwiegend die Grünflächenämter und Bauhöfe. Budgets, politische Vorgaben und ökologische Trends, aber auch Erfahrungen von Mitarbeitern spielen dabei eine Rolle.