Wechselt eine Immobilie den Besitzer, ist der Mitverkauf beweglichen Inventars weit verbreitet. Davon können sowohl der Käufer als auch der Verkäufer profitieren. Wichtig für den Käufer ist dabei die Aufteilung des vereinbarten Gesamtpreises nach Immobilien- und Inventaranteil, denn die Grunderwerbsteuer errechnet sich aus dem Immobilienanteil.