Umkleiden und duschen Muss der Unternehmer zahlen?

Ein Mitarbeiter in der Industriereinigung zieht sich morgens und abends im Objekt um und duscht in den Sanitärräumen des Kunden. Der Unternehmer zieht diese Zeiten vom Zeitkonto ab. Auf Klage beim Arbeitsgericht folgt die Frage: Ist dies als Arbeitszeit zu vergüten?

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