Auch die zweite Tarifrunde zwischen der Gewerkschaft IG BAU und dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf Arbeitgeberseite ist ergebnislos vertagt worden.

Das Fazit von Christian Kloevekorn, Vorsitzender der BIV-Tarifkommision: "Stillstand auf ganzer Linie". Im Rahmen der rund vierstündigen Gespräche in Frankfurt am Main sei die Gewerkschaft bei ihrer Forderung geblieben - eine Lohnerhöhung von 13,50 Euro auf 16,50 Euro (plus 22,2 Prozent) für Lohngruppe 1, die mit Abstand beschäftigungsstärkste Entgeltgruppe, sowie ein 13. Monatseinkommen für Gewerkschaftsmitglieder (plus 8,3 Prozent).
"Die IG BAU weiß seit vielen Monaten, dass ihre Maßlos-Forderung von mehr als 30 Prozent bei einer Laufzeit von zwölf Monaten keinerlei Basis für sinnhafte Gespräche ist. Und dennoch gab es heute ein und dieselbe Forderung“, sagte Christian Kloevekorn, Vorsitzender der BIV-Tarifkommision, nach den Gesprächen.
Der BIV habe sich in Tarifrunde zwei "ein Mindestmaß an wirtschaftlichem Realitätssinn von der Gewerkschaft erhofft". "Während die Inflation sinkt, erleben wir eine Stagnation der deutschen Wirtschaft, eine Flaute der Industrie, die sich aktuell zum Beispiel dramatisch bei VW zeigt, sowie ein trübes Geschäftsklima im Dienstleistungssektor - vor all diesen Schwierigkeiten für unser industrienahes Dienstleistungshandwerk verschließt die IG BAU ihre Augen“, erklärte Christian Kloevekorn.
Darüber hinaus will der BIV nur über einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von mindestens 24 Monaten verhandeln und setzt sich für Tarifregelungen ein, die für alle Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger in Deutschland gleichermaßen gelten.
Aktuell beträgt der Abstand zwischen Einstiegslohn in der Gebäudereinigung (13,50 Euro) und gesetzlichem Mindestlohn (12,41 Euro) knapp neun Prozent. Während die Inflation in den vergangenen zehn Jahren in Summe bei 25,5 Prozent gelegen habe, seien die Tariflohnerhöhungen im Gebäudereiniger-Handwerk in diesem Zeitraum um ein Vielfaches höher ausgefallen, so heißt es in einer Pressemitteilung des BIV - nahezu 70 Prozent im Osten (von 7,96 Euro auf heute 13,50 Euro) beziehungsweise rund 45 Prozent im Westen (von 9,31 Euro auf heute 13,50 Euro).
Ulrike Laux, im Vorstand der IG BAU zuständig für die Gebäudereinigung, verwies in einer Pressemitteilung hingegen auf die jüngste EU-Mindestlohnrichtlinie, nach der ein angemessener Mindestlohn bei 60 Prozent des Medianlohns von Vollbeschäftigten liegen müsse. Für das Jahr 2025 wären das nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes 14,83 Euro, ein Jahr später 15,27 Euro. Bislang sei es in der Gebäudereinigungsbranche üblich gewesen, dass die unterste Lohngrenze einen Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn angesiedelt sei. Vor diesem Hintergrund sei die Forderung von 16,50 Euro gar nicht mehr so "maßlos", sondern zeige, "dass wir neue politische Vorgaben sehr wohl im Auge haben. Für unsere Beschäftigten ist die tarifpolitische Umsetzung ein Muss", sagte Ulrike Laux.
Der nächste Verhandlungstermin ist am 24. Oktober geplant. Die Arbeitgeberseite hatte laut BIV mehrere kurzfristige Termine für Ende September und Anfang Oktober vorgeschlagen, die von der Gewerkschaft aber abgelehnt worden seien. Der aktuelle Tarifvertrag gilt bis Ende des Jahres. /HH