Vergaberecht - damit Sie Bescheid wissen! Was bedeutet Mittelstand?

»Vergabestellen müssen mittelständische Interessen berücksichtigen.«

Rechtsanwalt Lothar Wionzeck - © privat

Vergaberecht - damit Sie Bescheid wissen!

- Ein Thema möchte ich heute ansprechen: Die sogenannte „Mittelstandsförderung“. Im Gesetzestext ist vorgesehen, dass mittelständische Interessen vornehmlich zu berücksichtigen sind. Was bedeutet „Mittelstand“? Eine allgemeine Definition gibt es nicht. Die Vergabekammer Bonn hat einen Beschluss erlassen, wonach ein Umsatz zwischen 100.000 und fünf Millionen Euro als Mittelstand angesehen wurde. Eine Losgröße sollte 35.000 m² bis 50.000 m² Reinigungsfläche nicht überschreiten.

Nunmehr ist Bewegung in die Angelegenheit gekommen. Im Beschluss des OLG Karlsruhe vom 6. April 2010 ging es um einen Reinigungsauftrag. In Los 1 waren 57 Gebäude mit einer Reinigungsfläche von 82.638 m² angegeben, bei Los 2 waren es 32 Gebäude mit 90.065 m², Los 3 mit 39 Gebäuden und 82.706 m². Der entsprechende Bieter hatte Rüge eingereicht und einen Nachprüfungsantrag gestellt. Das OLG Karlsruhe hat den Nachprüfungsantrag verworfen und hat diese Losgrößen als mittelstandsfreundlich durchgehen lassen. Ich halte das Urteil für bedenklich, es muss abgewartet werden, wie die weitere Entwicklung in diesem Bereich sein wird. Grundsätzlich jedenfalls haben die Vergabestellen zu bedenken, dass mittelständische Interessen zu berücksichtigen sind.

Abschließend darf ich noch einmal auf den Service des BIV hinweisen. Damit ist auch erfasst, dass die Mitgliedsunternehmen kostenlose, telefonische Erstberatung mit dem Unterzeichner durchführen können. Viele Kleinigkeiten oder formelle Fragen lassen sich relativ kurz telefonisch klären. Scheuen Sie sich nicht, über die Innung oder direkt mit dem Unterzeichner telefonisch Kontakt aufzunehmen. Diese erste Kontaktaufnahme und rechtliche Beratung ist ausdrücklich umfasst vom Service der Verbände.

RA Lothar Wionzeck | rae.wionzeck@t-online.de, Tel. 0241/474890

Rechtsanwalt Wionzeck ist vertraglich durch Beratervertrag mit dem BIV verbunden und spezialisiert auf Vergaberecht. Er vertritt speziell Firmen aus der Gebäudereinigerbranche und dabei ausschließlich Bieter, keine ausschreibenden Stellen. Er hält auch bundesweit Seminare im Vergaberecht.