home / Betrieb / Ausschreibung / Vergabe / VOL gilt nur noch im nationalen Bereich Ausschreibung / Vergabe - 1. September 2016 Vergaberecht − damit Sie Bescheid wissen! VOL gilt nur noch im nationalen Bereich »Ich darf Sie nunmehr als Fachanwalt für Vergaberecht begrüßen.« ZUGANG EXKLUSIV FÜR ABONNENTEN VON RR Sie sind noch kein Abonnent? Jetzt Abo bestellen und Zugang erhalten! zum Abo Als Abonnent haben Sie Zugriff auf das Heftarchiv. Weitere Abo-Angebote finden Sie hier. E-Mail* Passwort* › Passwort vergessen? › Jetzt registrieren und Vorteile genießen CAPTCHA