»Bei vielen Auftraggebern der Hotelbranche gilt das Gesetz des Stärkeren, frei nach dem Motto: Wer die Musik bezahlt, bestimmt, was gespielt wird.«

Viel Risiko für die Quadratur des Kreises
Ein Luxushotel mit 400 Zimmern und hoteleigener Hausdame, die die gereinigten Zimmer freigibt. 8,90 Euro für Bleibe- und Abreisezimmer, Belegungsquote mehr als 90 Prozent, was bedeutet, dass tageweise nur fünf bis zehn Zimmer zu reinigen sind und dann alle auf einmal. Da benötigt man schon flexible Reinigungskräfte und Arbeitsverträge, die kein Problem mit stark schwankenden Einsatzzeiten und Einkommen haben.
Sechs Monate lang versucht der Dienstleister unter Aufbietung aller Ressourcen und Einsatz ausgefeilter Reinigungstechnik sowie Organisation, die Herausforderung zu stemmen. Das Ergebnis: ernüchternd. Der Niederlassungsleiter entlassen, die für den Auftrag verantwortliche Verkäuferin entlassen und mit Burn-out in der Klinik. 250.000 Euro versenkt und die Niederlassung auf Jahre plattgemacht. Der Hotelbetreiber: „Aus dem Vertrag lasse ich Sie nicht raus, mehr Geld können Sie sich abschminken. Vielmehr kürze ich die Rechnung um 30 Prozent, weil unsere Hausdame jedes zweite Zimmer nachreinigen lassen muss.“ Natürlich unentgeltlich, es ist ja eine Schlechtleistung, und schwuppdiewupp: Entsendegesetz und Tariflohn ade. So funktioniert Hotelreinigung in der Praxis (nicht). Wie kann es gelingen, Hotel- beziehungsweise Zimmerreinigung entsendegesetzkonform und wirtschaftlich so zu gestalten, dass Auftragnehmer, Auftraggeber und Reinigungspersonal nicht den Spaß daran verlieren? Bei vielen Auftraggebern der Hotelbranche gilt immer noch das Gesetz des Stärkeren, frei nach dem Motto: Wer die Musik bezahlt, bestimmt, was gespielt wird. Vergessen oder verdrängt werden dabei von beiden Seiten öfters Entsendegesetz und Tarifvertrag sowie die Besonderheit, dass Reinigungskräfte nicht nach Zimmern, sprich Akkord, bezahlt werden, dürfen. Hotelzimmerreinigung unterliegt sowohl dem Entsendegesetz als auch dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks. Ganz findige Dienstleister denken sich: „Da trenne ich Serviceleistungen wie Auffüllen der Sanitärartikel, Bettenmachen oder Auslegen von Handtüchern von der Reinigung und behaupte, dass die Reinigungskraft zu 70 Prozent Serviceleistungen und nur zu 30 Prozent Reinigungsleistungen erbringt - und schon bin ich tariflos“. Das Gleiche denken Dienstleister, die öffentliche WCs betreuen und erklären, die Reinigungskräfte reinigen die Toiletten eigentlich eher fast gar nicht, sondern bewachen den Teller mit dem Geld. Solche Unternehmer behaupten bestimmt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. Zu kurz gedacht vom einen oder anderen kreativen Gebäudereiniger. Bei der ersten Kontrolle werden (und wurden) sie vom Zoll eines Besseren belehrt - durch Geld oder Haftstrafen. Viel Risiko für die Quadratur des Kreises, die objektiv betrachtet schon an den Rahmenbedingungen scheitern muss.
Uwe Büttner