Die COVID-19-Pandemie bringt es an den Tag: Nie waren Hygiene und Sauberkeit in öffentlichen Bildungseinrichtungen wichtiger als heute. Wie können es Verantwortliche und Gebäudedienstleister trotz knapper Budgets schaffen, ein gleichbleibend hohes Hygieneniveau zu gewährleisten?
Hygiene ist in einer Pandemiesituation von allergrößter Bedeutung. Gerade Betreuungs- und Bildungseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen gelten durch das enge Miteinander als Orte, die das Verbreiten von Krankheitserregern begünstigen – und das nicht nur in Zeiten einer Pandemie. Vor allem bei Kindern können bestimmte Krankheiten schlimmstenfalls schwere Krankheitsverläufe verursachen. Daher sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) besondere Regelungen für in Gemeinschafts- beziehungsweise Bildungseinrichtungen betreute Kinder und betreuende Erwachsene vor.
Ziel und Zweck des IfSG ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Im Einzelnen regelt das IfSG, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Zudem legt es fest, welche Angaben Meldepflichtige machen und welche dieser Angaben vom Gesundheitsamt weiter übermittelt werden müssen. Zusätzlich werden die Meldewege dargestellt. So sind Schulen gemäß § 36 IfSG in Verbindung mit § 33 IfSG verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zum Einhalten der Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen.
Hygienekonzept versus Hygieneplan
Bundesweit gelten für alle öffentlichen Schulen einheitliche Hygieneregeln im Sinne eines gemeinsamen Hygienekonzepts. Als "Rahmenhygieneplan" zu Infektions- und Arbeitsschutz sowie Schulbetrieb enthält es eine Vielzahl von Maßnahmen und Hinweise, die eine großflächige Ausbreitung des Corona-Virus an Schulen verhindern sollen: von der Lüftung der Räumlichkeiten über die Verkleinerung von Gruppen bis zum Einhalten von Abstands- oder Maskenregeln. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die Implementierung effektiver Reinigungsabläufe.
Dagegen enthält der einrichtungsspezifische Hygieneplan Verfahrensweisen zum Einhalten und Gewährleisten bestimmter Hygienestandards, um Wohlbefinden, Gesundheit und Erziehung zu hygienischem Verhalten, besonders auch im Hinblick auf Infektionskrankheiten, sicherzustellen. Vor allem gilt es, Infektionen vor Ort zu verhindern oder einzudämmen, zum Beispiel durch zentrale Hygienemaßnahmen, Raumhygiene, Hygiene im Sanitärbereich, Infektionsschutz in den Pausen sowie Wegeführung und Unterrichtsorganisation. Der Hygieneplan umfasst auch die schriftliche Dokumentation bereits durchgeführter Maßnahmen sowie spezielle Desinfektionspläne.
Hygiene und Infektionsschutz
Leitungen von Kindergärten und Schulen sind für die Infektionshygiene selbst verantwortlich. Deshalb muss in jeder Einrichtung neben einem Reinigungs- und Desinfektionsplan, der festlegt, wie, wann und womit gereinigt wird, auch ein Hygieneplan vorgelegt und gewissenhaft umgesetzt werden. Beide – Reinigungs- und Desinfektionsplan – sind integrale Bestandteile des Hygieneplans und damit wichtige Bausteine des Hygienemanagements einer Einrichtung. Um ihrer Verantwortung umfassend gerecht zu werden, können Leitungen einen Hygienebeauftragten oder ein Hygieneteam benennen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- Erstellen und Aktualisieren des Hygieneplans,
- Überwachen der Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen,
- Durchführen von Hygieneunterweisungen,
- Zusammenarbeit mit Gesundheitsamt und Elternvertretern.
"Der Hygieneplan ist jährlich hinsichtlich Aktualität zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Überwacht wird die Einhaltung der Hygienemaßnahmen unter anderem durch routinemäßiges Begehen der Einrichtung mindestens einmal jährlich sowie bei gegebenem Anlass", weiß Björn Böhm, Gebäudereinigermeister und geschäftsführender Gesellschafter der Böhm Gebäudereinigung, Schneeberg. "Alle hierbei gewonnenen Erkenntnisse müssen schriftlich dokumentiert werden."
Wichtig: Der Hygieneplan muss für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich und einsehbar sein. Sie werden mindestens einmal pro Jahr hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen unterwiesen, schriftliche Dokumentation inklusive. Auch die Reinigungskräfte sollten ihre Aufgaben im Detail kennen, um sie zuverlässig erledigen zu können. Unterstützend lassen sich alle Arbeitsschritte pro Raum visuell und somit sprachneutral darstellen.
Reinigung und Desinfektion
Die gute Nachricht: Generell nimmt die Infektiosität von Corona-Viren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material- und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Dennoch steht die Reinigung von Oberflächen, neben der regelmäßigen Reinigung des Gebäudes, besonders im Fokus.
Zur täglichen Trockenreinigung von Böden eignen sich Staubsauger, die über einen HEPA-Filter verfügen und somit Mikroorganismen aufnehmen und zurückhalten können. Manuell kann staubbindend gewischt werden, um lose Verschmutzungen aufzunehmen. Für die wöchentliche Nassreinigung sollte bei akuter Bedrohung durch Krankheitserreger nicht mit der Eineimermethode gearbeitet werden, da das Risiko einer Keimverschleppung besonders hoch ist.
Stattdessen können Wischbezüge aus Mikrofaser zum Einsatz kommen, die je nach Größe der Fläche bereits mit Reinigungsmittel oder Desinfektionsreiniger vorimprägniert wurden. Pro Raum wird ein Tuch verwendet, um auch bei der Bodenreinigung das Risiko einer Keimverschleppung zu minimieren. "Im Sinne der Nachhaltigkeit sollten für alle Aufgaben Mehrwegtücher genutzt werden, die im Anschluss an die Reinigung allerdings chemothermisch oder thermisch desinfiziert, also mindestens mit 60 Grad Celsius oder mit 95 Grad Celsius gewaschen werden müssen", rät Böhm. Ist dies nicht möglich, sind Einwegtücher die Arbeitsmittel der Wahl. Große Flächen können effizient und komfortabel mit Scheuersaugmaschinen bearbeitet werden. Sie saugen die Schmutzflotte gleich auf und sind somit besonders hygienisch.
Gute Hygienepraxis
Auf Nummer sicher beim Reinigen und Desinfizieren geht, wer sich im Einzelnen an folgende Gebote hält:
- Mindestens einmal täglich Oberflächen zu Beginn oder am Ende des Schultags reinigen; bei starker Kontamination auch zwischendurch. Höhere Reinigungsintervalle kommen, so die klare Empfehlung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), zum Beispiel für Bereiche in Frage, in denen sich viele Personen aufhalten. Dazu zählen in Schulen Eingangsbereiche, Klassen- und Sanitärräume. Auch viel genutzte Ober- und Kontaktflächen wie Lichtschalter, Türklinken oder Treppengeländer sollten öfter gereinigt werden; in Einrichtungen, in denen kleine Kinder betreut werden, ist eine mindestens einmal tägliche desinfizierende Reinigung dieser Flächen ratsam. Stets sollte die angegebene Dosierung von Reinigungsprodukten eingehalten werden, um deren Wirksamkeit zu gewährleisten.
- Flächen, auch in der jetzigen COVID-19-Pandemie, so die Empfehlung des RKI, nicht routinemäßig desinfizieren. Hier ist die angemessene Reinigung völlig ausreichend. Eine darüber hinausgehende Desinfektion von Oberflächen kann in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei der Kontamination mit Blut, jedoch zweckmäßig sein. Wird eine Desinfektion im Einzelfall nötig, sollte sie generell als Wischdesinfektion erfolgen. Eine Sprühdesinfektion oder -reinigung, das heißt das Benetzen der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv, weil in der Regel nachgewischt werden muss. Zudem ist sie auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, weil Desinfektions- und Reinigungsmittel eingeatmet werden und die Schleimhäute angreifen können.
- Auf das Reinigen mit Hochdruckreinigern verzichten, um die Bildung von Aerosolen zu vermeiden. Bei längerer oder regelmäßiger Einatmung können Aerosole – Tröpfchennebel, die sich längere Zeit in der Luft schwebend halten können – gesundheitsgefährdend sein, besonders bei Innen- beziehungsweise Hochdruckreinigungen. Wie auch beim Auftragen oder Aufsprühen von Reinigungsmitteln können sich Aerosole bilden, die sich aus dem eingesetzten Reinigungsmittel, Schmutz und Wasser zusammensetzen. Die Aerosolbildung verringert sich, wenn das Reinigungsmittel als Schaum oder durch Anwendung von wenig verstäubenden Sprührohren aufgetragen wird.
- Auch das eigene Verhalten überprüfen und jederzeit persönliche Hygiene einhalten. Stets sollten Arbeitsmittel, Stifte oder Lineale nur selbst genutzt werden. Ist jedoch im Unterricht ein gemeinsamer Gebrauch unvermeidbar, müssen zu Beginn und am Ende der Aktivität die Hände gründlich gewaschen und dabei die Berührung von Augen, Nase und Mund vermieden werden. In Computerräumen sind Notebooks oder Tablets, insbesondere Tastatur und Maus, nach jedem Gebrauch mit handelsüblichen milden Reinigungsmitteln oder -tüchern zu reinigen. Ist dies aufgrund der Besonderheiten der Geräte nicht möglich, müssen vor und nach der Benutzung die Hände ebenfalls gründlich mit Seife gewaschen werden, ohne dabei Augen, Nase und Mund zu berühren.
Hygiene im Sanitärbereich
Um für eine hygienische Ausstattung in Schultoiletten, dem sensibelsten Bereich, zu sorgen, sind Spender von Flüssigseife und Möglichkeiten zum Trocknen der Hände wie Einmalhandtücher vorzuhalten und zu ergänzen – und das in einem Umfang, der eine regelmäßige, sachgemäße Händehygiene gewährleistet. Entsprechende Anleitungen müssen in den Sanitärbereichen gut lesbar aushängen. Bei Endlostuchrollen sollte deren Funktionsfähigkeit laufend sichergestellt werden. Nicht zulässig sind Gemeinschaftshandtücher oder -seifen. Trockengebläse ohne HEPA-Filter sind außer Betrieb zu nehmen. Über bereitstehende Auffangbehälter lassen sich Einmalhandtücher hygienisch sicher entsorgen.
Lange galt die desinfizierende Reinigung in Sanitärräumen auch von Kindergärten und Schulen als überholt, um die natürliche Mikrobiologie zu erhalten. Besteht jedoch, wie in der aktuellen Pandemie, erhöhte Infektionsgefahr, können in Abstimmung mit den zuständigen Behörden desinfizierende Produkte eingesetzt werden. Nach wie vor Mittel der Wahl sind Mikrofasertücher im Vier-Farben-System, um Keimverschleppungen durch Verwechslungen auszuschließen. Folgende gut unterscheidbare Farben haben sich in der Praxis durchgesetzt:
- Rot: Toiletten, Urinale und umliegende Flächen;
- Gelb: Sanitärbereiche wie Fliesen, Armaturen, Waschbecken und Spiegel;
- Blau: Einrichtungsgegenstände wie Tische, Stühle, Regale, Heizkörper, Türen und andere Oberflächen;
- Grün: Besondere Flächen und Küchen.
Beim Vier-Farben-System wird allerdings nicht die Keimübertragung zwischen den Toiletten verhindert. Um diese Gefahr im „roten Bereich“ ebenfalls zu reduzieren, werden bei der sogenannten Wechseltuchmethode für einen Raum oder eine Toilette jeweils frische Tücher verwendet, so dass auch hier ein Verschleppen von Keimen von einem Raum zum nächsten unterbleibt.
Fazit: Sauberkeit gibt Sicherheit
Die Beschäftigten in der Gebäudereinigung stehen beim Kampf gegen die Corona-Pandemie mit an vorderster Front. Der – zuvor oft unterschätzte – hohe Stellenwert von Sauberkeit und Hygiene wurde selten so deutlich wie in der aktuellen Krisensituation. Das Ziel von Flächenhygienemaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID19-Pandemie ist es, das Übertragungsrisiko des Corona-Virus zu reduzieren. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen dienen überwiegend dem Zweck, Tröpfchenkontamination von Oberflächen zu beseitigen, so dass von der behandelten Oberfläche keine Infektionsgefährdung mehr ausgehen kann.
Wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks aus dem Jahr 2020 zeigt, bewerten 96 Prozent der Deutschen die Gebäudereinigung in der aktuellen Corona-Krise als wichtig beziehungsweise sehr wichtig. In der derzeitigen Situation extremer Verunsicherung wird das Thema Sauberkeit und Hygiene mit besonders hoher Sensibilität gesehen. Ein hygienisch gepflegtes Umfeld bei Arbeit, Einkauf oder Nutzung öffentlicher Einrichtungen trägt maßgeblich dazu bei, das Grundbedürfnis nach Sicherheit zu erfüllen.
Eine weitere Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbands belegt aber auch, dass viele Eltern mit der Sauberkeit an den Schulen nicht zufrieden sind, was jedoch nicht den Reinigungsunternehmen anzulasten ist. Mit nur einer Reinigung am Tag, häufig unter Zeitdruck, können viele Schulen für den Ganztagsbetrieb nicht saubergehalten werden. Damit tritt klar zutage: Die strengen Hygieneregeln infolge der Corona-Pandemie vertragen sich nicht mit dem Reinigungssparkurs an den meisten Schulen. Hier ist die Politik gefragt, durch die Freigabe von mehr finanziellen Mitteln die Schulhygiene auf lange Sicht auf ein höheres Niveau zu heben.
Simone Bittner-Posavec, maintext | markus.targiel@holzmann-medien.de