Richtlinie zur Handhabung von Schimmelpilzschäden

Vier Verbände, die im Schulterschluss die Richtlinie "Handhabung von Schimmelpilzschäden in Gebäuden" gemeinsam erarbeitet haben, übergaben das als Empfehlung zu verstehende Regelwerk dem Umweltbundesamt.

Dr.-Ing. Heinz-Jörn Moriske, Direktor und Professor im Umweltbundesamt, FB II BU - Beratung Umwelthygiene, Geschäftsführung Innenraumlufthygiene-Kommission, nahm die "Richtlinie zum sachgerechten Umgang mit Schimmelpilzschäden in Gebäuden - Erkennen, Bewerten und Instandsetzen“ in der zweiten überarbeiteten Fassung vom 01.09.2014, wie auch die „Richtlinien zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden“ VdS 3151, entgegen und zeigte sich interessiert, die darin enthaltenen Informationen aufzugreifen.

Grundlagen der Richtlinien sind die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Netzwerk- Schimmel e.V. welche in jahrelanger Diskussion das Thema Schimmelpilzschäden in Innenräumen in einem Regelwerk zusammen geführt hat.

Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS), der Fachverband Sanierung und Umwelt e.V. (FSU) sowie der Bundesverband der Brand- und Wasserschadenbeseitiger e.V. (BBW) haben gemeinschaftlich als Expertenkommission das Werk begleitet und unterstützt.