Regulierungsflut und ihre Folgen: "Jede Entlastung zählt"

Die Belastung der Betriebe durch Bürokratie ist in den vergangenen drei Jahren massiv gestiegen. Damit einher gehen steigende Personalkosten, Produktivitäts­verluste sowie Investitions- oder Innovationshemmnisse. Was sich dringend ändern müsste.

Unzählige Einzelvorschriften bringen die Unternehmen zusehends an ihre Belastungsgrenze. Bürokratie abzubauen, kommt einer Herkulesaufgabe gleich. - © Daenin – stock.adobe.com

Deutschland ist sich einig: Bürokratie soll abgebaut werden. Der zunehmende Trend hin zu einer höheren Regulationsdichte führt laut Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz zu einem "Bürokratie-Burn-out". Tatsächlich verzeichnet der Normenkontrollrat für das Jahr 2023 einen der höchsten Anstiege beim sogenannten Erfüllungsaufwand – also dem Aufwand, der durch die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben entsteht. Seitdem verharrt dieser auf einem hohen Niveau.

Nach drei früheren Bürokratieentlastungsgesetzen seit 2015 trat am 1. Januar 2025 das Bürokratieentlastungsgesetz IV in Kraft (ein Überblick über die einzelnen Maßnahmen findet sich auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz). Diese Maßnahmen umfassen beispielsweise die Abschaffung von Meldepflichten im Hotelgewerbe, die Kürzung von Aufbewahrungsfristen für Rechnungsbelege oder Kontoauszüge und die Anhebung monetärer Schwellenwerte (zum Beispiel Umsatz oder Bilanzsumme) zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklasse. Letzteres soll dazu führen, dass weniger Unternehmen aufgrund ihrer Kennzahlen in höhere Größenklassen fallen und damit bestimmte Berichtspflichten erfüllen müssen.

Tatsächlich kommen mehrere Studien zu dem Ergebnis, dass überbordende Bürokratie ein bedeutendes Standorthemmnis darstellt und zu einer geringeren Wirtschaftsleistung beiträgt. In einer vom Ifo-Institut im Auftrag der IHK für München und Oberbayern im Oktober 2024 veröffentlichten Studie kommen deren Verfasser – Prof. Dr. Oliver Falck, Yuchen Mo Guo und Christian Pfaffl – zu folgendem Schluss: Hätte Deutschland im Jahr 2015 einen umfassenden Bürokratieabbau durchgeführt, wäre das BIP pro Kopf 2022 um 2.449 Euro höher ausgefallen. Im Zeitraum von 2015 bis 2022 hätte dies einem jährlichen Zuwachs des realen BIPs pro Kopf von durchschnittlich 1.766 Euro entsprochen. Damit entging Deutschland eine Wirtschaftsleistung von durchschnittlich 146 Milliarden Euro pro Jahr. Dies entspricht etwa vier Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Zudem würden die Ergebnisse zeigen, dass ein Digitalisierungsschub in der öffentlichen Verwaltung das reale BIP pro Kopf bei unverändertem Bürokratieaufwand um 2,7 Prozent steigern könnte.

Betriebsbefragung durch das IAB

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat im ersten Quartal 2025 insgesamt 9.209 Betriebe zum Thema Bürokratie befragt. Im Durchschnitt bewerten die befragten Unternehmen ihre Bürokratieaufwendungen auf einer Skala von 1 (sehr niedrig) bis 10 (sehr hoch) mit einem Wert von 6,8. Auch wenn dieser Wert für sich genommen schwer zu interpretieren sei, ­zeige der Blick auf die vergangenen drei Jahre, dass der wahrgenommene Aufwand in dieser Zeit deutlich ­gestiegen ist, nämlich um mehr als einen ­Skalenpunkt.

Besonders markant ist der Anstieg am oberen Ende der Skala: Während rückblickend im ersten Quartal 2022 nur vier Prozent der Betriebe den Höchstwert von zehn Skalenpunkten für die empfundene Bürokratiebelastung angaben, lag dieser Anteil drei Jahre später bei 14 Prozent, also bei mehr als dem Dreifachen.

Boris Söffge: "Praktikable Lösungen statt weiterer Hürden"

Boris Söffge - © Soeffge

Boris Söffge, Geschäftsführer, Söffge, Bremen: "Ich erlebe täglich, wie stark mein Unternehmen von zunehmender Bürokratie belastet wird. Meiner Einschätzung nach ist sie längst zu einem der größten Bremsklötze im Handwerk geworden. Besonders deutlich zeigt sich dies am Beispiel des Ausbildungsunterstützungsfonds, der im vergangenen Jahr in Bremen eingeführt wurde. Unternehmen sollen in diesen Fonds bis zu 0,27 Prozent der jährlichen Bruttolohnsumme einzahlen. Bildet ein Betrieb aus, bekommt er auf Antrag pro Auszubildendem 2.250 Euro erstattet.

Aus unserer Sicht ist die Bemessungsgrundlage der Brutto­lohnsumme unverhältnismäßig, da die gesamte Vorjahresbruttolohnsumme herangezogen wird. Im Gebäudereiniger-Handwerk ist das völlig unrealistisch, da rund 90 Prozent der Tätigkeiten von ungelernten Kräften erbracht werden. Für uns bedeutet dies eine Abgabe in fünfstelliger Höhe und zusätzliche Bürokratie, die in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Zahl ausbildungsrelevanter Arbeitsplätze steht.

Zudem wurde ein weiterer Verwaltungsapparat geschaffen, obwohl es seitens der Handwerkskammer bereits seit vielen Jahren umfassende Angebote für Auszubildende sowie Unterstützungsleistungen für die Betriebe gibt. Statt diese Strukturen zu stärken, wird nun ein paralleles System aufgebaut. Aus meiner Sicht müssten zunächst die bestehenden Angebote evaluiert, Doppelstrukturen vermieden und Verfahren radikal vereinfacht werden.

Grundsätzlich glaube ich an die Bedeutung guter Ausbildungsstrukturen. Ich bin jedoch überzeugt, dass Bürokratieabbau nur gelingen kann, wenn neue Instrumente konsequent auf ihre Notwendigkeit, ihre Verhältnismäßigkeit und ihre Auswirkungen auf bestehende Strukturen geprüft werden.

Aktuell warten wir die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im Jahr 2026 ab. Ich hoffe, dass dort deutlich wird, wie fragil die rechtliche Grundlage des Fonds ist. Für mich steht fest: Ich möchte weiterhin ausbilden, ich möchte jungen Menschen Chancen geben – doch zusätzliche, unverhältnismäßige Bürokratie hält uns davon ab.

Kurzum: Ein handlungsfähiges Handwerk braucht praktikable Lösungen, keine weiteren Hürden."

Zugleich sehen sich größere Betriebe im Durchschnitt mit höheren Bürokratiekosten konfrontiert. Ein wesentlicher Grund hierfür liege in den zusätzlichen Berichtspflichten und dem damit verbundenen steigenden Erfüllungsaufwand. Allerdings erhöhten sich die durchschnittlichen Aufwendungen auch in den kleineren Betriebsgrößenklassen um mehr als einen Skalenpunkt. Auffällig sei insbesondere der überproportionale Anstieg der Höchstwerte (acht und mehr) in Kleinstbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten. Der Anteil dieser Betriebe stieg in der Studie von 15 auf 41 Prozent.

Zusätzliches Personal zur Bewältigung der Bürokratie

Um die gesetzlichen Anforderungen und Verordnungen umzusetzen, stellen viele Unternehmen zusätzliches Personal ein. Zum Zeitpunkt der Befragung war dies in elf Prozent der Betriebe der Fall, in Summe waren es laut IAB rund 325.000 zusätzliche Beschäftigte.

Je nach Betriebsgröße variiert dieser Anteil erheblich. Unter den mittelgroßen Betrieben mit 50 bis 249 Beschäftigten sowie den Großbetrieben mit mindestens 250 Beschäftigten gaben jeweils 30 Prozent der Betriebe an, deswegen zusätzliches Personal eingestellt zu haben. Bei den Kleinstbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten waren es sieben Prozent. Da in Deutschland jedoch über drei Viertel aller Betriebsstätten Kleinstbetriebe sind, entfallen auf diese immerhin knapp 30 Prozent der 325.000 zusätzlichen Einstellungsfälle. 37 Prozent des Beschäftigungszuwachses erfolgte in Betrieben mit zehn bis 49 Beschäftigten. Mittelgroße Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten trugen zu 20 Prozent, Großbetriebe mit mindestens 250 Beschäftigten zu 13 Prozent zu diesem Beschäftigungszuwachs bei.

Der gestiegene Aufwand für gesetzliche Anforderungen und Verordnungen sowohl bei der Neueinstellung als auch bei der Umschichtung von Personal schlägt sich in der Regel in höheren Kosten nieder. Etwa 80 Prozent der Betriebe gaben an, dass ihre Bürokratiekosten in den letzten drei Jahren gestiegen sind. In Betrieben mit 50 bis 249 Beschäftigten lag dieser Anteil sogar bei 88 Prozent.

Produktivitätsverluste und Investitions­hemmnisse

Aus diesem Kostenanstieg ergeben sich für manche Betriebe weitere negative Folgen. Mehr als die Hälfte der Unternehmen (55 Prozent) berichtete von einem Produktivitätsverlust, der große Betriebe anteilsmäßig etwas stärker betrifft. Dieser Verlust übersetzt sich jedoch nur für 15 Prozent in Wettbewerbsnachteile. Ein Grund hierfür könnte dem IAB zufolge sein, dass Bürokratieaufwendungen grundsätzlich alle Akteure in ähnlicher Weise betreffen. Im international stark vernetzten verarbeitenden Gewerbe liegt der Anteil der Betriebe mit Produktivitätsverlusten allerdings bei 61 Prozent. Die Entwicklungen der vergangenen drei Jahre dürften somit auch deren internationale Wettbewerbsfähigkeit geschwächt haben.

Neben geringerer Produktivität und möglichen Wettbewerbsnachteilen berichteten 19 Prozent der ­Betriebe von daraus resultierenden Investitionshemmnissen. Weitere 16 Prozent sehen in den gestiegenen Aufwendungen eine Hürde für Innovationen. Letztere treten insbesondere bei großen Betrieben auf: In der größten Betriebsgrößenklasse sehen sich 30 Prozent dadurch in ihrer Innovationsfähigkeit ­eingeschränkt.

Christian Schmitt: "Ein Regulierungs-TÜV wäre mutig und pragmatisch"

Christian Schmitt - © Richter Gebäudedienste

Christian Schmitt, Geschäftsführer, Richter Gebäudedienste, Kassel: "Die Herbstkonjunkturumfrage des BIV hat es deutlich gezeigt: Die Lage bleibt angespannt. Fast 40 Prozent der Betriebe erwarten für das Jahr 2026 eine negative Entwicklung. Einen nicht unerheblichen Einfluss hat dabei der anhaltend aus­ufernde Bürokratieaufwand.

Im Gegensatz zu früheren Reformversuchen spüre ich eine klare gesellschaftliche Mehrheit, die sich eine Vereinfachung wünscht – eigentlich eine große Chance, etwas zu bewegen. Dennoch habe ich Zweifel, dass das auch gelingt. Denn in Deutschland wird typischerweise zuerst weitere Bürokratie geschaffen: in Form von Arbeitskreisen, Kommissionen, neuen Posten. Das kostet nicht nur zusätzliches Geld, sondern vor allem Geschwindigkeit!

Hinzu kommt eine pauschale Misstrauenskultur. Wer Entlastungen zum Beispiel im Arbeitsschutz fordert, steht schnell am Pranger. Dabei sind genau das konkrete Themen, die unsere Betriebe in der besagten Herbstumfrage genannt haben. Unsere Beschäftigten sehen das im Übrigen sehr ähnlich: Die Sinnhaftigkeit von vielen Maßnahmen wird auch von ihnen vielfach infrage gestellt.

Beispiele aus dem Ausland – etwa Milei in Argentinien oder Musk in den USA – mögen radikal erscheinen; sie zeigen aber, wie unterschiedlich Bürokratieabbau gedacht werden kann. Wohlwissend, dass dies nicht übertragbar ist, werden wir nur Erfolg haben, wenn wir neue Wege gehen. Wie wäre es, wenn wir zum Beispiel in Anlehnung an den jüngsten Vorschlag zum Bürokratieabbau von Christian Dürr (FDP) ab einem bestimmten Zeitpunkt alle Gesetze und Vorschriften im Arbeitsschutz auf das Jahr 2000 stellen? Bis dahin besteht die Möglichkeit, diejenigen zu identifizieren, die auch darüber hinaus Gültigkeit haben sollen. Das wäre mutig und pragmatisch, erfordert ­allerdings ein positives Grundvertrauen in das Unternehmertum: Dass Betriebe verantwortungsvoll, nachhaltig und mit echtem Interesse am Wohlergehen ihrer Beschäftigten handeln.

Die Zuversicht nach mehr Gestaltungsfreiheit und die damit verknüpfte, langfristige Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft sollte uns alle jedenfalls antreiben, die Probleme immer wieder zu benennen – auf allen Ebenen."

Die stärkere Betroffenheit großer Betriebe hänge vermutlich damit zusammen, dass in Deutschland ein wesentlicher Teil der Innovationsaktivitäten – etwa in Form von Patentanmeldungen – von großen Unternehmen getragen wird. Langfristig könnten diese Entwicklungen die Betriebsdynamik schwächen und im Aggregat zu einem geringeren Produktionspotenzial sowie einem niedrigeren Wachstum in Deutschland insgesamt führen.

DSGVO an erster Stelle

Nach eigenen Angaben sind die Betriebe am stärksten von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) negativ betroffen (68 Prozent). An zweiter Stelle folgen die EU-Verordnungen zur IT-Sicherheit mit 32 Prozent. An dritter Stelle nennen 14 Prozent der Betriebe das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Zumindest was Letzteres betrifft, will die Bundesregierung durch eine "anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung" nun für eine Entlastung der Unternehmen sorgen. Wie aus dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/2474) vom Oktober 2025 hervorgeht, soll dazu die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten entfallen. Die im LkSG ­geregelten Sorgfaltspflichten selbst sollen danach zwar weiterhin gelten, Sanktionen soll es allerdings nur bei schweren Verstößen gegen diese Pflichten geben.

Zwischen neun und zwölf Prozent der ­Betriebe berichteten zudem von Belastungen durch das Energiesicherungsgesetz, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz oder das Nachhaltigkeitsberichterstattungsgesetz nach ESG-Kriterien.

Je größer der Betrieb, desto stärker ist er in aller Regel von Gesetzen und Verordnungen betroffen. So berichteten 89 Prozent der Großbetriebe (mindestens 50 Beschäftigte) von einer Betroffenheit durch die DSGVO, bei Kleinstbetrieben (weniger als zehn Beschäftigte) waren es 62 Prozent. Ähnliche Muster zeigten sich bei den EU-Verordnungen zur IT-Sicherheit (64 versus 38 Prozent).

Die Betroffenheit der Betriebe durch die genannten Gesetze und Verordnungen variiert deutlich je nach Regelwerk und Unternehmensprofil. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrifft vor allem große Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten, wirkt aber auch auf zahlreiche kleinere Zulieferer, die von Großunternehmen zur Auskunft verpflichtet werden. Andere Regelungen betreffen eher einzelne Branchen. So müssen etwa Unternehmen aus dem Energiesektor die Verpflichtungen aus dem Energiesicherungsgesetz sowie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllen. Im Finanz- und Versicherungswesen hingegen spielen vor allem IT-Sicherheitsvorgaben und ESG-Berichte zur Bewertung der nachhaltigen und ethischen Praxis von Unternehmen eine wichtige Rolle. Im Gesundheits- und Bildungswesen verursacht in erster Linie die DSGVO einen erhöhten Aufwand.

Insgesamt verdeutlichen diese branchen- und größenabhängigen Unterschiede, dass nicht nur Bürokratielasten insgesamt steigen, sondern dass die betriebliche Betroffenheit stark vom wirtschaftlichen Umfeld eines Betriebs abhängt.

Situation im Gebäudereiniger-­Handwerk

Auch der Bundesinnungsverband hat im Rahmen seiner letzten Herbstumfrage die Mitgliedsbetriebe zum Thema Bürokratie befragt. In Summe bewerteten die knapp 300 teilnehmenden Unternehmen den Einfluss der Bürokratie auf ihr unternehmerisches Handeln mit acht (von zehn) Negativpunkten deutlich kritisch. Fast zwei Drittel der Betriebe (62,4 Prozent) gaben an, für die Bewältigung der Bürokratievorgaben Extra-Personal eingestellt zu haben.

Tanja Gebhard: "Den Glauben an Bürokratie­abbau fast verloren"

Tanja Gebhard - © Gebäudereinigung Günter Ott

Tanja Gebhard, kaufmännische Leitung, Gebäudereinigung Günter Ott, Horb: "Das Thema Bürokratie beschäftigt uns auf sehr vielschichtige Weise und das nicht erst seit gestern. Insofern haben wir aus unternehmerischer Sicht (fast) den Glauben daran verloren, dass sich beim Bürokratieabbau wirklich etwas bewegt.

Ein winziger Lichtblick war für uns im Personalbereich die Einführung der digitalen Abfrage der Elterneigenschaft. Diese war aber auch zwingend notwendig geworden, nachdem die Berechnung der Pflegeversicherungsbeiträge durch Zu- und Abschläge je nach Kinderzahl gesetzlich stark verkompliziert wurde. Weitere positive Effekte sind für unser Unternehmen durch das Entlastungskabinett nicht in Sicht – im Gegenteil: Allein die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung führt in unserem Unternehmen mit 550 Beschäftigten tagtäglich zu einer Mehrbelastung in der Personalabteilung von wöchentlich drei Stunden im Vergleich zur Krankmeldung in Papierform.

Seit Januar sind wir zudem für sechs Jahre verpflichtet, monatliche Meldungen an das Statistische Landesamt im Rahmen der Verdiensterhebung zu erstatten. Abgesehen vom zeitlichen Faktor, müssen wir ein kostenpflichtiges Zusatzmodul anschaffen, um die Meldung digital übermitteln zu können.

Arbeitsbescheinigung für ein und denselben Mitarbeitenden an zig verschiedene Behörden, weil diese nicht untereinander kommunizieren können, und Arbeitsverträge, die noch handschriftlich unterzeichnet werden müssen, tragen ihren weiteren Teil dazu bei, dass Prozesse nicht digitalisierbar sind. Andererseits spielt die Koalition mit dem Gedanken, die Unternehmen zur digitalen Arbeitszeiterfassung zu verpflichten, ohne dabei die entstehenden Kosten, die Machbarkeit, die Interessen der Mitarbeitenden und den Datenschutz im Blick zu haben. Dieses Beispiel veranschaulicht deutlich die Distanz zwischen politischer Entscheidung und Praxisbezug.

Durch bürokratischen Mehraufwand wird die Produktivität unseres Unternehmens jedenfalls extrem geschwächt. Unser Wunsch an die Koalition ist es, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sich die Unternehmen wieder verstärkt ihrem Kerngeschäft widmen können."

Der konkrete Zeitaufwand im Verwaltungsapparat und im kaufmännischen Bereich der Unternehmen wird unterschiedlich eingeschätzt, ist in Summe aber ein massiver Posten: Rund ein Fünftel der Dienstleister (20,9 Prozent) gaben an, dass das Personal 50 Prozent und mehr der Arbeitszeit nur mit Bürokratievorgaben verbringt, knapp zwölf Prozent sprachen von 40 bis 45 Prozent der Arbeitszeit, 26 Prozent nannten eine Größenordnung von 30 bis 35 Prozent, 26,7 Prozent eine Größenordnung von 20 bis 25 Prozent. Der Mittelwert aller Antworten liegt bei rund 32 Prozent.

"Es ist alarmierend, dass sich der Arbeitstag unserer Beschäftigten in den Firmenzentralen zu einem ­Drittel nur um Bürokratiebewältigung dreht", kommentiert Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich ­diese Zahlen und ergänzt: "Die Aufgabe der Politik heißt: Dinge vereinfachen, im Zweifel weg mit unnützen Regularien und bitte digital, wann immer das sinnvoll und möglich ist. Wir wollen gestalten statt verwalten." Allerdings ist der Glaube der Betriebe an einen deutlichen Bürokratieabbau durch die Politik mit 3,6 (von zehn) Skalenpunkten eher gering ­ausgeprägt.

In der Umfrage zur Bürokratie haben die Unternehmen zudem skaliert, welche Themen eine besonders große bürokratische Last im Betriebsalltag bedeuten. Zudem hat der Verband mehr als 160 Einzelkommentare ausgewertet. Demnach sorgen folgende Bereiche für den größten Bürokratieaufwand in der Branche:

  • Unterweisung/Gefährdungsbeurteilung,
  • elektronische AU-Bescheinigung,
  • Prüfung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei Nicht-EU-Bürgern,
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung,
  • Datenschutz,
  • wiederkehrende Statistikpflichtangaben gegenüber Landes- und Bundesämtern.

Auffällig sei die breite Kritik an dem Themenbereich Unterweisung/Gefährdungsbeurteilung. Die Unternehmen wehren sich zum einen gegen den steigenden, über die Jahre immer komplexer werdenden Dokumentations- und Bewertungsaufwand. Zum anderen wünschen sie sich mehr Möglichkeiten für den Einsatz von digitalen Medien und E-Learning-­Programmen.

Im Rahmen der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) hat die Digitalisierung nach Meinung der Unternehmen zu Bürokratieaufwuchs ­geführt: "Gut gemeint ist eben nicht immer gut gemacht. Das System trägt Unmut, Zeitaufwand und Stress in die Betriebe, sodass sich die Branche absurderweise nach den gelben Papierzetteln zurücksehnt", sagt Thomas Dietrich. Zum Hintergrund: Bei Krankheit geht der Beschäftigte zum Arzt, dieser informiert die Krankenkasse. Das Unternehmen erfährt davon allerdings automatisch nichts, sprich: Der Beschäftigte muss sich weiterhin krankmelden und die Personalstelle muss jeden einzelnen Krankheitsfall digital bei der Krankenkasse abrufen. Und da zwischen Arzt­besuch und Abruf mehrere Tage liegen können, wisse das Unternehmen oft nicht, ob die Beschäftigten beim Arzt waren oder wie lange sie krankgeschrieben sind.

Bürokratieabbau bleibt ­Herkules­aufgabe

Auf den Punkt gebracht: Der Abbau von Bürokratie bleibt eine Herkulesaufgabe. Sie ist aber umso dringlicher, je stärker sich die wachsenden Verwaltungsaufgaben zu einem gesamtwirtschaftlichen Wachstumshemmnis entwickeln. Was man dabei aber nicht vergessen dürfe: Gesetze und Verordnungen sollen grundsätzlich positive gesellschaftliche Wirkungen entfalten; eine Abschaffung könne daher auch nicht erwünschte Folgeeffekte haben. Denkbar sei aber – so das IAB in seinem Bericht –, zukünftige Gesetze und Verordnungen verstärkt zunächst befristet einzusetzen und mit einer ergebnisoffenen wissenschaftlichen Wirksamkeitsprüfung zu verbinden, die dann auch für die interessierte Öffentlichkeit zugänglich und transparent sein sollte.

Zugleich bedürfe es bereits vor der Verabschiedung von Gesetzen einer sorgfältigen Kosten-Nutzen-­Analyse, insbesondere durch den Normenkontrollrat. Dieser war zwischen 2021 und 2023 an 144 Gesetzesentwürfen beteiligt. Dabei vergingen im Durchschnitt 44 Tage zwischen dem Eingang der Gesetzentwürfe und der Erledigung im Normenkontrollrat; in 44 Fällen war er höchstens drei Tage beteiligt. "­Diese Frist erscheint für eine sorgfältige Prüfung recht knapp bemessen", heißt es im IAB-Bericht. Es liege in der Verantwortung der Politik, die Prüfergebnisse zu bewerten und gegebenenfalls die Gültigkeit oder Ausgestaltung der einschlägigen Regelungen so anzupassen, dass eine bürokratische Überlastung der Betriebe vermieden wird.

Als Schritt in die richtige Richtung wertet man im Handwerk die am 5. November 2025 in der von der Bundesregierung als Entlastungskabinett angekündigten Sitzung beschlossenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), erklärte dazu: "Damit geht die Bundesregierung beim Bürokratieabbau nun den entscheidenden Schritt von der Ankündigung zur Umsetzung. Für die Betriebe, die unter immer größeren bürokratischen Lasten leiden, ist das ein überfälliger und zugleich ermutigender Beginn. Die Ziele des Koalitionsvertrags und die in der Modernisierungsagenda verankerten Vorhaben werden nun mit Inhalten gefüllt."

Die Belastung der Handwerksbetriebe entsteht Jörg Dittrich zufolge aus der Summe unzähliger Einzelvorschriften. Deshalb zähle jede Entlastung. Und dennoch sei angesichts des schieren Umfangs an bestehender Bürokratie auch klar, dass dieses Entlastungskabinett nur ein wichtiger Anfang sein könne, der aber keinesfalls das Ende an Anstrengungen markieren dürfe.

Gerade bei Dokumentations- und Informationspflichten liegt dem ZDH zufolge enormes Entlastungspotenzial. Hier brauche es Mut, beharrlich weiterzugehen. Auch die Digitalisierung könne echte Fortschritte bringen – allerdings nur, wenn digitale Verfahren tatsächlich einfacher, schneller und praxistauglicher werden.

Günter Herkommer | guenter.herkommer@holzmann-medien.de