Mit dem Hashtag #MeToo haben sich Tausende von Frauen, die schon einmal sexuell belästigt worden sind, solidarisiert. Viel wird derzeit diskutiert – in Politik, Wirtschaft und Medien. Wo hört ein harmloser Flirt auf, wann fängt sexuelle Belästigung an?
Susanne Norgall ist Betriebsrätin des Gebäudedienstleisters Niederberger am Standort Berlin und hat eine klare Meinung: „Arbeitnehmer haben ein Arbeitsklima verdient, in dem obszöne Witze, ein Klaps auf den Hintern und zweideutige Sprüche nicht toleriert werden. Und damit meine ich ausdrücklich beide Geschlechter. Belästigung am Arbeitsplatz ist nicht nur eine miese, sondern auch eine strafbare Handlung, die vom Arbeitgeber zu einhundert Prozent ernst genommen werden muss. Und sie fängt nicht erst mit einer Grapsch-Attacke an, sondern schon bei anzüglichen Bemerkungen gegenüber dem anderen Geschlecht.“
Der Grat zwischen Belästigung und Spaß ist schmal, das weiß auch Susanne Norgall: Ein unverkrampfter Umgang unter Kollegen muss möglich, ein humorvoller Spruch und gemeinsames Lachen erlaubt sein, solange niemand gekränkt, angemacht oder vorgeführt wird. „Grenzüberschreitungen sind ein ironischer Unterton, zweideutige Gesten oder ein unangebrachter Körperkontakt“, sagt sie und fügt hinzu: „Wer trotzdem eine unangemessene Haltung gegenüber anders geschlechtlichen Kollegen an den Tag legt, riskiert eine Abmahnung oder schlimmstenfalls seine Kündigung.“
Viel hängt von der Aufklärung ab. Die Betriebsrätin macht sich seit Jahren stark für Präventionsarbeit bei Niederberger. „Arbeitgeber müssen geeignete Maßnahmen schon im Vorfeld ergreifen. Prävention gehört zu ihren allgemeinen Schutzpflichten und sollte in jedem Betrieb vorhanden sein. Jeder Mitarbeiter und jeder Azubi muss seine Rechte und Ansprechpersonen kennen und wissen, wie im Fall der Fälle zu verfahren ist.“ Zu ihren Präventionsmaßnahmen gehören unter anderem Schulungen zu Sensibilisierung, Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit sexueller Belästigung, verpflichtende Fortbildungen für Mitarbeiter mit Personalverantwortung sowie Aushänge zum Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
„Es mag ja Ansichtssache sein, ob ein lockerer Spruch als Kompliment oder dreiste Anmache verstanden wird. Wer dabei aber kein gutes Gefühl hat oder sich verunsichert fühlt, kommt zu mir. Als Interessenvertreterin der Betroffenen bin ich nicht nur zur Verschwiegenheit verpflichtet und habe Beratungsfunktion. Ich muss eine Beschwerde auch mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln aufklären“, sagt Susanne Norgall. In diesem Zusammenhang weist sie auf eine besondere Stolperfalle hin: Komplimente. Als Motivationsfaktor gedacht, sind sie problematisch, wenn es der Führungskraft nicht gelingt, sie richtig zu formulieren. „Komplimente sollten stets die fachliche Leistungen herausstellen. Niemals sollte ein Feedback im beruflichen Umfeld auf körperliche Merkmale bezogen sein. Tabu sind auch Komplimente zu typisch weiblichen oder männlichen Attributen und Eigenschaften“, rät Susanne Norgall.
Dass bei dem Berliner Gebäudedienstleister die Aufgaben nach Kompetenz und Fähigkeiten und nicht nach Rollenbildern verteilt wird, zeigt die hohe Frauenquote: Der Frauenanteil liegt inzwischen bei 67 Prozent, davon in Führungsposition bei 51,3 Prozent. „In den vergangenen Jahren erlernten immer mehr Frauen unser Handwerk. Noch in den 1970er-Jahren war das ganz anders. Damals war der Beruf des Gebäudereinigers traditionell ein Männerjob“, sagt Susanne Norgall. Die Förderung der weiblichen Belegschaft lässt sich Niederberger Berlin einiges kosten: Im vergangenen Jahr wurden erneut mehr als 22.000 Euro speziell für die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und deren Vorbereitung auf Führungsaufgaben ausgegeben. Niederberger beschäftigt bundesweit an zehn Standorten rund 3.500 Mitarbeiter. Der Jahresumsatz lag zuletzt bei 62 Millionen Euro.