Zur Erinnerung: Die vollständige E-Vergabe gilt mittlerweile für alle europaweiten Ausschreibungen, bereits seit 19. Oktober 2018 ganz allgemein für alle öffentlichen Auftraggeber. Dies wurde durch die Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts schon 2016 festgelegt in Erfüllung der EU-Richtlinie 2014/24/EU. Diese Voraussetzungen müssen zwingend vom Auftraggeber beachtet werden. Grundsätzlich sind die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt sowie vollständig und [...]