Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet größere Unternehmen, bis zum 5. Dezember 2015 ein sogenanntes Energieaudit durchzuführen. Wird ein Energieaudit nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchgeführt, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.