Der Normentwurf ISO/DIS 21868:2009 „Textile Bodenbeläge - Richtlinien für die Pflege und Reinigung“ wirbelt aktuell einigen Staub auf: Kritiker sprechen ihm schlichtweg jeglichen Bezug zur Praxis ab. Eine Überarbeitung ist dringend notwendig.

Note sechs Nachhilfe nötig!
- Ein paar staubtrockene Erläuterungen zu DIN, ISO und Co. vorab kann ich Ihnen nicht ersparen. Nachdem der ursprüngliche DIN-Entwurf von 2002 im Jahre 2007 als ISO-Entwurf wieder auferstanden war, sollte dieser bis 9. Dezember 2009 mit Stellungnahmen versehen werden.
Was und wer steckt denn eigentlich hinter den Begriffen DIN und ISO? Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) ist ein eingetragener Verein. Er wird privatwirtschaftlich getragen und bei seinen europäischen und internationalen Normungsaktivitäten von der Bundesrepublik Deutschland als einzige nationale Normungsorganisation unterstützt. DIN ist ein offenes Forum für Hersteller, Handel, Industrie, Wissenschaft, Verbraucher etc., um im Konsensverfahren Normen zu erarbeiten. Bei ihrer Erstellung sollen die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten und der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt werden (Wikipedia 2009). Die Internationale Organisation für Normung (ISO) ist die internationale Vereinigung von Normungsorganisationen und erarbeitet internationale Normen in allen Bereichen mit Ausnahme der Elektrik und Elektronik. Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) ist seit 1951 Mitglied der ISO für die Bundesrepublik Deutschland. In den offiziellen Sprachen der ISO (englisch und französisch) werden die ISO-Normen veröffentlicht.
Der DIN-Entwurf 21868 trägt auch noch die Zusatzbezeichnung CEN („Comité Européen de Normalisation“ oder englisch „European Committee for Standardization“), eine private, nicht gewinnorientierte Organisation. Ziel: die Europäische Wirtschaft im globalen Handel zu fördern, das Wohlbefinden der Bürger zu gewährleisten und den Umweltschutz voranzutreiben. CEN ist verantwortlich für europäische Normen. Diese DIN/ISO-Norm 21868 soll gleichzeitig Europäische Norm werden.
Viele Köche verderben bekanntlich den Brei. Wo setzt nun die Kritik eigentlich an? Kurz gesagt: Sowohl inhaltliche als auch sachliche Beschreibungen zur textilen Reinigung dieses Entwurfes entsprechen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Anders formuliert: Man nehme ein Lehrbuch des FIGR, schlage die Seiten zur textilen Reinigung auf und der aktuelle Stand der Technik wäre wiedergegeben. In diesem Entwurf aber findet sich ein Wust kaum verständlicher Begriffe.
Ein Wust kaum verständlicher Begriffe
Beispiele gefällig? Anwendung von Wasserdruckwäsche, trockenes Staubsaugen, Reinigungsvorgang mit ausreichender Schmierung, mechanisches Belüften, Teppich mit Shampoo einstreichen, restaurative Reinigung, Flächenreiniger-Gel. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, schwer verständliche Begriffe können schließlich erläutert werden.
Es mangelt diesem Entwurf auch in sachlicher Hinsicht. Textile Reinigung sollte eine Wert erhaltende Reinigung sein. Deshalb wäre die Verwendung entsprechender anschmutzungsneutraler Reinigungsprodukte zu empfehlen. Kein Wort dazu. Überhaupt kein Wort zur Chemie. Auch kein Wort zu Schutzausrüstungen textiler Fasern. Moderne Reinigungsverfahren im Bereich der Padreinigung sind nur unvollständig beschrieben. Die im Dienstleistungssektor am stärksten rückläufige Reinigungsmethode, Nassreinigung, wird in Verbindung mit heißem Wasser stark ausgelobt. Es wird eine Empfehlung ausgesprochen, mindestens zweimal jährlich eine umfangreiche restaurative Reinigung = Nassreinigung mit heißem Wasser (Dampfreinigung) vorzunehmen, um bei der täglichen Pflege übersehene Ansammlungen von Schmutz zu entfernen. Hier kann man nur sagen: Setzen, sechs!
Einwände von Experten zu Hauf
Ganz klar: Eine derart realitätsfremde Empfehlung darf nicht zu einer Norm werden. So hat die Fachgemeinschaft Deutscher Teppichbodenreiniger fast 50 verbesserungswürdige Textpassagen in diesem Normentwurf gefunden. Hierzu ausgewählte Beispiele, wobei nur die Einwände der Fachgemeinschaft aufgezeigt werden:
- Es gibt keine wiederherstellende Reinigung;
- Rückstände sollen generell nicht im Boden verbleiben;
- Reinigung soll Schmutz entfernen, nicht einkapseln;
- Dampfreinigung kann zu irreparablen Schäden führen usw.
Wie geht es nun weiter? In Deutschland gibt es organisatorische Strukturen, die den Entscheidungs- und Konsensprozess begleiten. Verantwortlich ist Dr. Ernst Schröder, der als Obmann des zuständigen Deutschen Spiegelausschusses über das Procedere wacht. Übrigens, Dr. Ernst Schröder leitet das TFI in Aachen und ist ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet der Textilforschung. In einem Gespräch erläuterte Dr. Schröder dem Autor dieses Beitrages, dass alle bis zum 9.12. eingegangenen Kommentare eigentlich bis zum 14.12.2009 an das zuständige Sekretariat des DIN weitergeleitet hätten werden müssen. Doch hat es am 2.12. eine Einspruchssitzung zum Entwurf gegeben. Auf dieser Sitzung ist eine von allen Anwesenden mitgetragene Kommentarliste erarbeitet worden, die nun fristgerecht als deutsche Kommentare den internationalen Normengremien vorgelegt werden soll. Leider handelt es sich in diesem Stadium um eine vertrauliche Kommentierung, die nicht öffentlich gemacht werden kann.
Wir hoffen, dass die weitere Konsensfindung der beteiligten Länder zu einem Normentwurf führt, in dem möglichst viele Inhalte der deutschen Kommentarliste wiederzufinden sind.
Wir finden es gut, dass sich Fachleute dieses Themas angenommen haben. Denn Praktiker sollten die Leitplanken abstecken, damit nicht eine realtitätsfremde Norm entsteht.
Flecken so weit das Auge reicht
Ein wenig beißende Ironie noch zum Abschluss. Im dem 26-seitigen Entwurf gibt es einen Anhang, der sich von Seite 1726 nur mit dem Thema Fleckenbehandlung auseinandersetzt. Es werden sage und schreibe 288 (!!!) Fleckenarten aufgelistet. Diese werden mit den folgenden Methoden behandelt: Lösemittel für die Trockenreinigung, Nagellackentferner, Reinigungsmittellösung, Spülen mit warmem Wasser, Weißweinessiglösung, Ammoniaklösung, Absaugen.
Die Krönung ist, dass auch die Möglichkeit besteht, professionelles Reinigungspersonal hinzuzuziehen. Doch immer nur als letzte Instanz, warum nicht als erste Maßnahme?
Wie gut, dass es sich nur um 288 unterschiedliche Fleckenarten handelt. 288 unterschiedliche Fleckenbilder lassen sich doch „ganz einfach“ identifizieren.
Günter Glöckner | Solution Glöckner | Fachmann für die Reinigung textiler Bodenbeläge, nicht zuletzt auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit bei namhaften Firmen der Teppichbodenbranche.
Wir hätten Ihnen gerne den Entwurf zum Download bereitgestellt, dies wurde uns allerdings nicht erlaubt.