Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. Neues Merkblatt zur BGV-A3-Prüfung

Neues Merkblatt zur BGV-A3-Prüfung

Allein der Arbeitgeber trägt die Verantwortung dafür, dass seinen Mitarbeitern sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. Umso wichtiger ist die regelmäßige – und vom Gesetzgeber vorgeschriebene – Prüfung der elektrischen Geräte. Durch eine Neustrukturierung der gesetzlichen Vorgaben ist die BGV-A3-Prüfung komplizierter geworden. Das hat die RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. zum Anlass genommen, dem Thema ein neues Merkblatt zu widmen, das auf www.gggr.de/service/merkblattreihe.php abrufbar ist. Die wichtigste Änderung: Der Gesetzgeber erlaubt Prüfungen künftig nur noch Praktikern mit nachweislich vorhandenen elektrotechnischen Qualifikationen. Diese „befähigte Person“ muss durch ihre Ausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre berufliche Tätigkeit über Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügen. Es reicht nicht mehr, einen Kurzlehrgang „Ausbildung zur elektrotechnisch befähigten Person“ besucht zu haben. Wer aber gilt als „befähigte Person“? Das Merkblatt gibt Aufschluss und liefert außerdem  auch die neuen Vorschriften zu Prüffristen, Prüfinhalten und Erstprüfung. Abschließend gibt es Hinweise zur praktischen Umsetzung einer Prüfung.