Seit 1. Januar 2012 gilt im Gebäudereiniger-Handwerk ein neuer Lohn- und Mindestlohntarifvertrag. Außerdem wurde der Rahmentarifvertrag modernisiert.
Neue Tarifverträge im Gebäudereiniger-Handwerk
Im Westen erhalten Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk nun 3,1 Prozent mehr Geld, im Osten 4,7 Prozent. Der Mindestlohn in Lohngruppe 1 beträgt damit im Westen 8,82 Euro und im Osten 7,33 Euro. Ab 1. Januar 2013 steigen die Löhne um weitere 2,05 Prozent bzw. 3,1 Prozent – auf 9 Euro (West) bzw. 7,65 Euro (Ost) in Lohngruppe 1.
Ebenfalls seit 1. Januar 2012 gilt ein modernisierter Rahmentarifvertrag. Bei der Überarbeitung wurden durch Rechtsprechung und Gesetzesänderungen überholte Regelungen gestrichen oder der neuen Rechtslage angepasst. Dies gilt beispielsweise für den Lohn Jugendlicher und die Berechnung der Kündigungsfrist auf Basis des Lebensalters, da diese Regelungen gegen Diskriminierungsverbote verstoßen.
Auch darüber hinaus hat sich manches geändert. Einen Überblick finden Sie hier .