home / Betrieb / Ausschreibung / Vergabe / Neue Schwellenwerte und Rügeobliegenheit Ausschreibung / Vergabe - 2. März 2018 Vergaberecht − damit Sie Bescheid wissen! Neue Schwellenwerte und Rügeobliegenheit »Eine Rüge muss den Vergabeverstoß deutlich benennen.« ZUGANG EXKLUSIV FÜR ABONNENTEN VON RR Sie sind noch kein Abonnent? Jetzt Abo bestellen und Zugang erhalten! zum Abo Als Abonnent haben Sie Zugriff auf das Heftarchiv. Weitere Abo-Angebote finden Sie hier. E-Mail* Passwort* › Passwort vergessen? › Jetzt registrieren und Vorteile genießen CAPTCHA