Als Konsequenz auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das tief in die Tarifautonomie eingreift, hat sich der Bundesinnungsverband gezwungen gesehen, am 25. April 2019 den seit 1. Januar 2012 gültigen und allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag kündigen zu müssen. Die Kündigung wird aufgrund einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende Juli 2019 wirksam. Dazu erklärt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes: „Der [...]