Fassadensanierung: Trotz umfangreicher Schutzmaßnahmen wurde dabei die Glasfläche eines Wintergartens erheblich beschädigt: Mörtel, Sand und Putz gerieten zwischen Abdeckung und Glas, sodass es über einen längeren Zeitraum zu Reibungsprozessen kam.
Im aktuellen Schadensfall wurde ein Malerfachbetrieb mit der Sanierung einer Hausfassade beauftragt. In unmittelbarer Nähe zur Fassade befindet sich ein Wintergarten. Dies berücksichtigte der Malerfachbetrieb auch: Vor Aufnahme der Malerarbeiten wurden umfangreiche Maßnahmen zum Schutz des Wintergartens – Glas- und Rahmenkonstruktion – getroffen.
Neben den üblichen Abdeck- und Abklebemaßnahmen wurde die Verglasung zusätzlich durch Dämmplatten geschützt, damit auch ein eventueller Glasbruch durch beispielsweise herabfallendes Werkzeug ausgeschlossen wird. Beim Ortstermin wurde dem Sachverständigen zudem berichtet, dass an jedem Arbeitstag vor Aufnahme der eigentlichen Fassadenarbeiten die Abdeckmaßnahmen wieder hergerichtet wurden, damit das Glas und die Rahmenkonstruktion vor Beschädigungen geschützt sind.
Trotz Abdeckmaßnahmen beschädigt
Nach Abschluss der Fassadenarbeiten und der anschließenden Entfernung des Abdeck- und Dämmmaterials wurde jedoch festgestellt, dass die Fassadenarbeiten zwar zur vollen Zufriedenheit des Kunden ausgeführt worden waren, der Wintergarten jedoch trotz der umfänglichen Abdeckmaßnahmen in erheblichem Umfang beschädigt worden war. Die massiven Kratzer waren auf jeder Glasfläche des Wintergartendaches deutlich zu erkennen.
Die Frage, wie es zu der erheblichen Beschädigung gekommen war, konnte schnell geklärt werden: Der Malerfachbetrieb achtete zwar darauf, dass während der Arbeiten die Glasflächen vollständig bedeckt waren. Nach Abschluss der täglichen Arbeiten aber war das Abdeck- und Dämmmaterial bis zur Wiederaufnahme der Arbeiten am nächsten Tag der Witterung vollumfänglich ausgesetzt.
Der Witterung ausgesetzt
Durch Wind und Regen wurde die Abdeckung regelmäßig etwas verschoben. Dabei gelangte die bei Fassadenarbeiten üblicherweise anfallende Verschmutzung – kleinste Steinchen und Sandpartikel – auf die Glasoberfläche.
Jede weitere Bewegung der Abdeckung – zum einen hervorgerufen durch die Witterung und zum anderen durch die Maler, wenn sie vor Aufnahme der Arbeiten am Folgetag die Abdeckfolie wieder gerade zogen – sorgte dafür, dass die darunterliegende Verschmutzung während der gesamten Fassadensanierung das Glas immer wieder verkratzen konnte.
Fazit: Im Ansatz hatte der Malerfachbetrieb zwar alles richtig gemacht. Leider wurde allerdings nicht berücksichtigt, dass der vollumfängliche Schutz des Glases nicht nur während der Ausführung der Fassadenarbeiten gewährleistet sein muss, sondern auch dann, wenn keine Arbeiten ausgeführt werden. Infolgedessen musste die gesamte Dachverglasung des Wintergartens erneuert werden.
Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de
Tipp vom Gutachter: Umliegende Flächen sorgfältig abdecken
Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Der Schutz umliegender Flächen ist von jedem Gewerk zu gewährleisten. Es ist dabei jedoch besonders zu berücksichtigen, dass durch die Schutzmaßnahmen Beschädigungen nicht auch noch begünstigt werden. Im vorliegenden Schadensfall wurde nicht berücksichtigt, dass Verschmutzungen unter die Abdeckung gelangen konnten und durch die Reibung Schäden aufgetreten sind.
In der Gebäudereinigung ist gerade bei Grundreinigungsarbeiten darauf zu achten, dass angrenzende Flächen vor der Schmutz- beziehungsweise Reinigungsflotte geschützt werden. Die umliegenden Flächen sind sorgfältig so abzudecken, dass die Flotte nirgendwo unbemerkt eindringen kann. Andernfalls kann es nach Entfernung der Abdeckung dank einer entsprechend langen Einwirkzeit zu einer unliebsamen Überraschung, sprich: Beschädigung, kommen."

