Lohnnachweis 2024: Meldefrist an die BG Bau läuft ab 

Bis Mitte Februar müssen Mitgliedsunternehmen der BG BAU ihren Lohnnachweis für 2024 digital an die Berufsgenossenschaft übermitteln. Auf dieser Grundlage wird der aktuelle Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung berechnet.

Unternehmen aus dem Gebäudereiniger-Handwerk müssen den digitalen Lohnnachweis für alle Beschäftigten bis 16. Februar an die BG BAU übermitteln - © Andrey Popov –stock.adobe.com

Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen – dazu gehört auch das Gebäudereiniger-Handwerk – müssen der BG BAU einmal im Jahr die Zahl ihrer Beschäftigten, das an sie gezahlte Arbeitsentgelt sowie die geleisteten Arbeitsstunden melden. Mit dem digitalen Lohnnachweis sind die Daten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzugeben, also auch für Aushilfen, Teilzeitkräfte und Auszubildende. Nachweispflichtig sind Arbeitsentgelte bis zu einer Höhe von 84.840 Euro je versicherte Person.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Lohnnachweis zu übermitteln: entweder über das eigene Entgeltabrechnungsprogramm oder über die zertifizierte Ausfüllhilfe SV-Meldeportal. Vor der Abgabe des elektronischen Lohnnachweises muss mit dem Stammdatenabruf ein automatisierter Abgleich der hinterlegten Unternehmensdaten durchgeführt werden.

Spätestens bis 16. Februar müssen die Daten für das Beitragsjahr 2024 bei der BG BAU eingehen. Liegt der Lohnnachweis nicht oder nicht vollständig zum Ablauf der Frist vor, wird die Höhe der Arbeitsentgelte geschätzt und die Schätzung der Beitragsberechnung zugrunde gelegt. /HH