Mit dem von der EU beschlossenen AI Act ist ein Regelwerk geschaffen, wie Forschung und Wirtschaft künftig mit KI-basierten Tools – von ChatGPT bis zur eigenen Unternehmenssoftware – umgehen sollen. Was das bedeutet und in welchen Bereichen die Technologie von Nutzen sein kann.

Im Sommer 2023, als das Europaparlament das weltweit erste Regelwerk zu Künstlicher Intelligenz (KI) diskutieren ließ, rechneten viele mit dem Schlimmsten. Zu viele Verbote könnten Experimente mit der KI, um den Arbeitsalltag zu erleichtern, unmöglich machen und Fortschritt hemmen. Und noch dazu den Standort Deutschland wieder einmal im globalen Wettbewerb zurücklassen.
Die gute Nachricht: Das weltweit erste KI-Gesetz ist innovationsfreundlich und klar strukturiert: in Hochrisiko und Nicht-Hochrisiko. Vor allem Handwerksbetriebe dürfen aufatmen. "Die Anwendungsfälle im Handwerk sind in der Regel nicht dem Hochrisikobereich zuzuordnen und werden daher nur geringe Transparenzverpflichtungen zu erfüllen haben", erläutert Margarete Rudzki, die als Referatsleiterin für Digitalthemen im Bereich Europapolitik beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Brüssel tätig ist. Schließlich würden die meisten KI-Lösungen nicht selbst von Handwerksbetrieben entwickelt, sondern extern dazugekauft. Das ist insbesondere für kleinere Unternehmen erleichternd.
"Es scheint, dass die EU-Kommission aus ihren Fehlern aus der Datenschutz-Grundverordnung gelernt hat. Der Kontext beim Einsatz von KI-Systemen, insbesondere bei Hochrisiko-KI, wird besser berücksichtigt, zudem werden mehr Freiräume gelassen", wertet Margarete Rudzki. In den kommenden zwei Jahren sollen die Regeln des KI-Gesetzes sukzessive in den Unternehmen umgesetzt werden.
Wenn es auch in Detailfragen noch Unklarheiten gibt, die man in Brüssel in den kommenden Monaten lösen will, können Handwerksbetriebe bereits loslegen und den Alltag zusammen mit der generativen KI bewältigen. Die smarte Technologie soll Studien zufolge schließlich für einen Wettbewerbsvorteil sorgen: Über datengestützte Entscheidungen könnten sich Betriebe viel Zeit sparen, die Produktion verbessern und die Betriebskosten senken. Die wichtigsten Anwendungsfälle – und die in den jeweiligen Zusammenhängen greifenden Regeln – im Überblick.
Büroorganisation
Angebote erstellen oder Material ordern: Bei Bürojobs können sich Handwerksbetriebe mit KI-Tools behelfen. Wer auf kostenlose Basismodelle wie ChatGPT oder Gemini zurückgreift, die in den USA beheimatet sind, muss die Regeln der in Deutschland geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Das bedeutet: "Nutzer dürfen sensible Daten, wie Informationen von Kunden und Mitarbeitern, nicht ohne Weiteres in die Systeme eingeben", sagt Stefan Schicker, Rechtsanwalt und Innovationsberater in München. In solchen Fällen gebe es allerdings die Möglichkeit, den Namen zu entfernen oder zu anonymisieren. "Das gelingt sehr gut über synthetische Daten, bei denen ein falscher Name mit vergleichbaren Personenwerten verknüpft wird. Dieser Ansatz wird künftig mehr an Attraktion gewinnen", glaubt Stefan Schicker.
Kostenpflichtige KI-Tools, die in geschlossenen Umgebungen arbeiten und zunächst über eine Selbsterklärung der Hersteller die Gütesicherung der CE-Zertifizierung berücksichtigen, dürfen dagegen sensiblere Informationen verarbeiten. Dazu zählen auch Geschäftsdaten wie Verkaufszahlen bestimmter Produkte und Umsätze über diverse Dienstleistungen. Um tiefere Erkenntnisse aus den einzelnen Geschäftstätigkeiten zu ziehen, können die Ergebnisse über KI-Software ausgewertet werden.
Rechtsanwalt Stefan Schicker rechnet damit, dass Firmen in den kommenden Jahren ihre hauseigenen KI-Systeme entwerfen lassen werden. "Im Handwerk sehe ich diesen Trend zu einer eigenen KI-Lösung, die aber vor allem auf EU-konformen Enterprise-Lösungen aufsetzt", glaubt er. Als Basismodell könne diese Enterprise-KI dann mit anderer Software verknüpft werden, sodass auch E-Mails, Dokumente bis hin zu Einkaufstools damit steuerbar sind.
Adnan Alatas: "Überschätzter Hype oder Wettbewerbsvorteil?"
Adnan Alatas, Geschäftsführer, Haase Unternehmensgruppe, Stuttgart: "Künstliche Intelligenz im Gebäudereiniger-Handwerk ist zweifellos ein aktuell heiß diskutiertes Thema. Einige betrachten es als den nächsten evolutionären Schritt in der Technologie, während andere es als völlig überbewerteten Hype abtun.
In unserem Unternehmen haben wir uns intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt, um die Chancen und Herausforderungen zu bewerten. Grundsätzlich fokussieren wir uns derzeit auf praktische Anwendungsfelder von KI. Vor allem in den Bereichen der Automatisierung und Standardisierung von Routineprozessen sowie beim Kundenservice sehen wir enormes Potenzial.
Bei aller Euphorie: Die Einführung von KI erfordert einen strukturierten Ansatz. Aus unserer Sicht ist es wesentlich zu beachten, dass die Grundlage für den Einsatz einer KI konsistente Daten sind, welche in der richtigen Qualität und Quantität vorliegen müssen. Dies ist in der Immobilienwirtschaft bei Weitem noch nicht flächendeckend der Fall.
Mit gezielten Schulungen und Weiterbildungsmaßnahmen müssen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die erforderlichen Kompetenzen vermitteln, damit diese mit der neuen Technologie umgehen können. Dieser Wandel ist auch mit einer kulturellen Veränderung verbunden, die von der gesamten Belegschaft getragen werden muss.
Mittel- bis langfristig sehen wir KI als einen möglichen Lösungsansatz für das Mitarbeiter- und Fachkräfteproblem in unserer Branche. Darüber hinaus ermöglicht die Analyse großer Datenmengen eine kontinuierliche Verbesserung von Reinigungsprozessen und -ergebnissen. Allerdings ist es trotz dieser Vorteile wichtig, die potenziellen Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von KI im Gebäudereiniger-Handwerk nicht zu übersehen. Datenschutzbedenken, ethische Fragen und Wirtschaftlichkeit sind nur einige der Herausforderungen, die Unternehmen bewältigen müssen.
Insgesamt glauben wir, dass KI das Gebäudereiniger-Handwerk in Zukunft maßgeblich prägen wird. Es liegt an uns, diese Technologie verantwortungsbewusst und zielgerichtet einzusetzen, um die bestmöglichen Ergebnisse für unser Unternehmen und unsere Mitarbeiter zu erzielen."
Grundsätzlich versetzt KI Unternehmen in die Lage, große Datenmengen, die zum Beispiel von Kunden und deren Projekte in ihre Software eingehen, auszuwerten. "Im nächsten Schritt können sie beispielsweise KI-gesteuert Angebote erstellen lassen, was ihre Arbeit unheimlich beschleunigt", ist Stefan Schicker überzeugt und fügt hinzu: "Eines unserer aktuellen Projekte ist es etwa, einer Firma bei der Erstellung öffentlicher Ausschreibungsunterlagen zu helfen: Der Prozess, der sonst mehrere Wochen in Anspruch genommen hat, ist über die KI auf anderthalb Tage geschrumpft. Natürlich muss noch mal jemand drüberlesen und die einzelnen Angaben überprüfen – aber das geht recht schnell."
Texte und Bilder für Websites, Social Media und mehr
Betriebe können zur Textgenerierung auf die gängigen kostenlosen KI-Systeme zurückgreifen. Bevor sie Texte veröffentlichen, sollten sie sie nochmals auf Richtigkeit überprüfen. Das ist jedoch eine reine Sorgfaltspflicht. Spezielle Regeln durch das KI-Gesetz gibt es bei diesem Anwendungsgebiet nicht.
Genauso wenig existiert ein Urheberrecht bei Texten, Bildern und demnächst auch bei Videos. Bei visuellem Content müssen allerdings ein Wasserzeichen und die Quelle in Form des jeweiligen KI-Bildgenerators integriert sein, um Deep Fakes und Irreführung vorzubeugen. "Wer seine Arbeit besonders sorgfältig ausführt, veröffentlicht dazu auch den jeweiligen Prompt", erklärt Robert Falkenstein, der sich als Projektleiter beim MittelstandDigital Zentrum Handwerk in Bayreuth und der Handwerkskammer für Oberfranken mit neuen Technologien beschäftigt.
Gepromptete Werke mit Midjourney sind urheberrechtsfrei und können problemlos verwendet werden. Schicker weist jedoch darauf hin: "Wer zum Beispiel sein Firmenlogo über KI erzeugen lässt, besitzt dafür aber kein Urheberrecht – es sei denn, er arbeitet am Logo weiter und verfeinert es. In der Praxis ist es allerdings sehr schwierig, dabei den Nachweis zu führen."
Kundenkommunikation
Statt Kunden am Telefon zu Dienstleistungen und Produkten zu beraten, nehmen heute schon etliche Betriebe einen Chatbot zu Hilfe. Meist berät er nach einem strengen Wenn-dann-Prinzip, das auf regelbasiertem Machine Learning basiert. Um einen auf generativer KI basierenden Bot zu nutzen, muss dieser erst angelernt werden, damit er im Sinne des Nutzers antwortet. Robert Falkenstein verweist auf ein Beispiel in den USA, wo ein Autohaus den Chatbot eines Herstellers zur Kundenkommunikation heranzog. Das Wagnis war zu hoch, wie sich herausstellte: Der Kunde brachte den Bot dazu, ihm einen neuen Chevy Tahoe für einen Dollar zu verkaufen.
Peter Engelbrecht: "Heute schon an morgen denken"
Peter Engelbrecht, Gesamtgeschäftsführer, Dorfner-Gruppe, Nürnberg: "Gerade Themen wie die Künstliche Intelligenz können uns helfen, besser zu werden, Mitarbeitende zu entlasten und Kundinnen und Kunden höhere Qualität zu bieten. Die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft bilden wir also bereits jetzt. Ich bin der Meinung, dass die Technik hinter der KI noch in den Kinderschuhen steckt, dennoch erzielt ein entsprechendes Programm schon erstaunliche Ergebnisse. Wenn wir uns jetzt schon damit beschäftigen, schaffen wir es, als Unternehmen am Zahn der Zeit zu bleiben.
In diesem Sinne haben wir bereits im April letzten Jahres eine eigene KI-Taskforce ins Leben gerufen. Die acht Kolleginnen und Kollegen, die intern unter dem Namen „KIT“ bekannt sind, kümmern sich darum, KI zu verstehen und bei Dorfner einzuführen. Dazu haben sie bereits zahlreiche Weiterbildungen besucht und geben ihr Wissen auch intern weiter. Wichtig ist, herauszufinden, welche Prozesse im Unternehmen durch den Einsatz von KI effizienter werden. Denn grundsätzlich gilt: Wir wollen KI nur dann einführen, wenn es Sinn macht. Aus der Analyse sind bereits zwei konkrete KI-Projekte entstanden, die in Zusammenarbeit mit einem externen Partner umgesetzt werden. Darüber hinaus verwenden wir ChatGPT und andere KI-Systeme in vielen weiteren Unternehmensteilen, beispielsweise im Marketing.
Mich fasziniert vor allem, wie schnelllebig das Thema ist. Was heute brandaktuell ist, kann morgen veraltet sein. Es gilt also, dranzubleiben. Ich bin aber auch überzeugt, dass es gerade die Menschen sind, die die Dienstleistungsbranche zu dem machen, was sie ist. Die neue Technologie soll daher unsere Mitarbeitenden nicht ersetzen, wie viele es befürchten. Vielmehr soll ihre Arbeit ergänzt werden. Durch die technische Unterstützung können immer wiederkehrende Aufgaben abgegeben werden, sodass mehr Zeit für Kundenwünsche bleibt."
Diskutiert wird jetzt: Sind solche manipulierten Kaufverträge überhaupt rechtskräftig? Und wer kommt für etwaige Schäden auf? In der EU ist die KI-Haftungsverordnung noch in der Abstimmung. Allgemein gilt: "Wenn sie ein CE-gekennzeichnetes System nutzen und dabei die Anforderungen an KI-Systeme mit hohem Risiko befolgen, dürfen sich die Betriebe auf die Konformität verlassen und nicht für Fehler des Systems verantwortlich gemacht werden“, sagt Margarete Rudzki vom ZDH.
Ausbildung und Prüfungsauswertung
In der Ausbildung können Chatbots Azubis helfen, bestimmte Aufgaben zu lernen und zu lösen. Auch bei der digitalen Gesellenprüfung kommt künftig KI zum Einsatz. Wenn die Prüfer den Gesellinnen und Gesellen die Prüfung nur in digitaler Form zur Verfügung stellen, ist noch keine KI am Werk. Wird die Bewertung der Lernergebnisse aus der Prüfung automatisiert ausgewertet, dann ja. "Weil persönliche Daten im Spiel sind, fallen beide Szenarien unter die KI-Hochrisiko-Bewertungspyramide im AI Act", urteilt Margarete Rudzki. KI-Lösungen, die bereits über einen Vertrauensvorschuss im Einsatz sind und künftig CE-zertifiziert sein müssen, können in diesen Fällen verwendet werden. Zudem greifen die Regeln der DSGVO.
Personalrekrutierung
Bei der Personalsuche kommen zuweilen bereits sogenannte Job-Recommender-Systeme zum Einsatz. Kandidaten werden dabei aufgrund ihrer Profile für offene Stellen automatisiert vorgeschlagen. "Solche Bewerbermanagement-Systeme sind zulässig, fallen allerdings unter die KI-Hochrisiko-Verpflichtungen. So müssen die Anwender solcher Systeme eine Reihe von Anforderungen erfüllen, inklusive der Verpflichtung, Risikomanagement-Verfahren zu entwickeln und eine menschliche Aufsicht zu garantieren", erläutert Margarete Rudzki. Die KI-Verordnung besagt, dass ein Großteil der Risiken bei den Entwicklern liegt, nicht bei den Nutzern. Der Nutzer hat allerdings die Pflichten, die sich aus der DSGVO ergeben.
Maschinen und Robotics
Auch wenn professionelle Gebäudereinigung viel Handwerk mit klassischem Werkzeug darstellt, können Maschinen und Roboter mit Systemen der künstlichen Intelligenz effizienteres Arbeiten ermöglichen. Diese KI-Systeme basieren auf einem Algorithmus, der mit Bilderkennung arbeitet, und funktionieren anders als generative KI, bei der aus einer Texteingabe mehr Text, ein Bild oder gar Musik entsteht. Bildgestützt kann der Roboter somit unterscheiden, ob direkt vor ihm ein Objekt ist, dem er ausweichen sollte, oder ob etwa der Flur leer ist.
Was komplett verboten ist
In ihrem Regelwerk arbeitet die EU-Kommission mit einem risikobasierten Ansatz. Komplett verboten sind alle "unannehmbaren Risiken". Dazu zählen: Kognitive Verhaltensmanipulation, das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen sowie Sozialkreditsysteme, nach denen Menschen – wie in der Volksrepublik China – nach einem bestimmten erwünschten Verhalten bewertet werden. Auch eine biometrische Kategorisierung, die auf sensible Daten wie die sexuelle Orientierung oder religiöse Überzeugungen schließen lässt, sowie bestimmte Fälle vorausschauender Polizeiarbeit in Bezug auf einzelne Personen sind untersagt.
Markus Wasserle: "Können wir es aussitzen?"
Markus Wasserle, Geschäftsführer, Gebäudereinigung Wasserle, Kaufering: "Die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz sind schier endlos, und täglich scheint alles neu. Funktionen in Programmen wie ChatGPT kommen und gehen, oft ohne dass der Nutzer einen Hinweis erhält. Was hilft? Foren im Internet, Podcasts und Gespräche mit anderen Nutzern, die sich für die Thematik interessieren und die ständige Veränderung eher als spannend und nicht als Last empfinden. Gut, wenn sich so jemand im eigenen Unternehmen findet.
Klar ist, dass wir uns mit dem Thema beschäftigen müssen und es nicht aussitzen können. Ebenso klar ist, dass bei der atemberaubenden Geschwindigkeit, mit der sich die Möglichkeiten ausweiten, viele Menschen im Unternehmen irgendwann abschalten. Was hilft, ist, darüber zu sprechen und eine Kultur der Offenheit zu schaffen – damit diejenigen, die sich mit der Anwendung von KI leichttun, nicht die Lust verlieren, sich mit den „Anderen“, die es als zusätzliche Belastung in ihrem ohnehin schon vollen Alltag sehen, zu beschäftigen.
Wir setzen darauf, die Erkenntnisse aus der Anwendung von KI in unserem Unternehmen nicht auf wenige Personen zu konzentrieren, sondern die Alltagserfahrungen verschiedener Abteilungen offenzulegen. Um die Programme bedienen zu können, erfordert es in den meisten Fällen kein Spezialwissen eines Programmierers, sondern eine Sensibilisierung dafür, welche Daten mit KI in welchem Umfeld verarbeitet werden sollten und wo strikt nicht.
Momentan ist das Lernen und sich immer wieder neu auf die Gegebenheiten einstellen eher noch eine zusätzliche Belastung neben all den Anpassungen, die aktuell in einem von Arbeitskräfteknappheit geprägten Umfeld dazukommen. Dies wird sich zunehmend und schnell ändern, wenn die ersten Erfolge für die breite Masse der Beschäftigten spürbar werden – zum Beispiel durch den Wegfall der Sprachbarrieren. In meinen Augen ist die Integration von KI in den Alltag zukünftig der Schlüssel für unsere Branche und letztlich die gesamte Gesellschaft, um das Versprechen einer vernünftigen Work-Life-Balance umsetzen zu können."
Alle anderen Anwendungsszenarien können dagegen angewandt werden – vorausgesetzt, sie werden sorgfältig geprüft und eingesetzt. Bei der Personalrekrutierung, wo sensible Informationen im Spiel sind, handelt es sich um ein "hohes Risiko". Dennoch dürfen solche KI-Tools eingesetzt werden, wenn sie eine Reihe von Auflagen und Anforderungen erfüllen. Dabei greift die Gesetzgebung künftig auf das Prinzip der Konformitätserklärung durch das CE-Zeichen zurück. Diese Kennzeichnung belegt, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.
Das CE-Zeichen soll für alle Hochrisiko-KI-Anwendungen gelten, die im europäischen Binnenmarkt auf den Markt gebracht werden. "Alle KI-Tools, die bereits im Einsatz sind und über eine Selbsterklärung gewährleisten, dass sie den Vorgaben entsprechen, dürfen weiterhin verwendet werden", stellt Margarete Rudzki vom ZDH klar. Das heißt: Bis die CE-Zertifizierung Standard wird, gilt ein "Vertrauensvorschuss". Gleiches gilt für Tools, die jetzt auf den Markt kommen: Solange sie nach den EU-Regularien überprüft sind, können sie bedenkenlos verwendet werden. Ausnahme: Wenn ein Betrieb die erworbene Software tiefgreifend modifiziert, um sie für seine Zwecke anzupassen. Wo dabei die Grenzen liegen, gehört allerdings noch zu den wichtigen ungeklärten Detailfragen.
Um ein KI-Tool für die CE-Zertifizierung zu qualifizieren, müssen Hersteller und Betriebe, die selbst Software und Anwendungen erstellen, hochqualitative Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze heranziehen, die relevant und repräsentativ sind. Zusätzlich müssen sie eine Dokumentation erstellen, um die Rückverfolgung und Prüfung zu ermöglichen. Auch die menschliche Aufsicht des Systems und die Sicherstellung von Robustheit, Genauigkeit und Cybersicherheit sind nötig. Chatbots, die zum Beispiel in der Kundenkommunikation vorkommen, fallen in der KI-Risikopyramide unter geringes Risiko, hier greift das "Transparenzrisiko". Das heißt: Wer automatisiert berät, muss das auch kenntlich machen.
Irmela Schwab, handwerk magazin | guenter.herkommer@holzmann-medien.de


