Visitenkarte Wellness Keine Ausrutscher erlaubt

Mehr und mehr wird die Qualität eines Hotels am Wellnessbereich gemessen. Nachlässigkeiten bei der Hygiene können daher schnell den Ruf eines Hauses ruinieren. Der Dienstleister ist also in hohem Maß gefordert.

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    Ein hoher Hygiene standard ist in den Wellnessbereichen von Hotels gefordert. Nachlässigkeiten sind hier unverzeihlich.
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    Reinigungsplan für Bäder und Wellnessbereiche.

Keine Ausrutscher erlaubt

-Heutzutage wird der Wellnessbereich eines Hotels zum eigentlichen Aufenthaltsraum der Gäste und ist damit die „Visitenkarte“ des Hauses. Ob Geschäftsreise oder Ferien, nach einem anstrengenden Tag erwarten die Gäste eine beruhigende Atmosphäre in hygienisch sauberen Schwimmbädern, Fitness-/Nass- und Erholungsbereichen. Der gesamte Erholungsbereich muss somit rund um die Uhr in einem hygienisch einwandfreien guten Zustand sein. Aus diesem Grund sind hier hohe Anforderungen an die Hygiene sowie an die Reinigung und Pflege gestellt.

Gerade im Wellness-Bereich sollte ein hoher Hygienestandard eingehalten werden, da hier der fast unbekleidete Mensch mit Lauf-, Sitz- und Liegeflächen, die anschließend noch von anderen genutzt werden, unmittelbaren Körperkontakt hat. In den Nassbereichen finden Mirkoorganismen durch erhöhte Feuchtigkeit und Temperatur ideale Wachstumsbedingungen (z.B. Hepatitis, Herpes, Warzenviren, Hautpilz, etc.). Zusätzlich kann das natürliche Schutzschild der Haut durch Aufquellen oder Verletzungen der Haut und Abwaschen des Säureschutzmantels geschwächt sein.

Neben der Hygiene ist die Trittsicherheit hier auch ein wichtiger Aspekt. Aus fachmännischer und reinigungstechnischer Sicht sind die Räumlichkeiten im Schwimmbad unterteilt in:

  • Schuhbereich (Trockenbereich): Eingangshalle, Zugänge zu Umkleidebereichen, Technik- und Verwaltungsräume.
  • Barfußbereich (Nassbereich): Beckenumgänge, Saunen, Duschräume, Toiletten, Solarien, Umkleidebereich und alle sonstigen barfuß begehbaren Bereiche.

Die Anforderung an die Rutschsicherheit in diesen Bereichen ist wie folgt definiert:

Rutschsicherheit für allgemeine Arbeitsräume und Bereiche mit Rutschgefahr (Schuhbereich): In der BGR 181 („Berufsgenossenschaftliche Regel“) werden Nutzungsbereiche definiert, die bestimmte R-Werte (R 9 bis R 13) aufweisen müssen. Diese R-Werte charakterisieren die rutschhemmenden Eigenschaften, die ausschließlich stationär im Prüflabor an Testbelägen nach DIN 51130 („Schiefe Ebene“) ermittelt werden. Die Anforderung „R9“ in der BGR 181 ist dabei das Ergebnis von Forderungen seitens der Unfallversicherungen. Sie ist eine Mindestanforderung für öffentliche Räume und gilt ausschließlich für ebene Flächen.

Rutschsicherheit für nass belastete Barfußbereiche: Federführend für die Regelungen bei nass belasteten Barfußbereichen ist die gesetzliche Unfallversicherung (GUV). In der „GUV – I 8527“, aktualisierte Fassung vom August 2004.

In der DIN 51097 sind die Prüfungsmodalitäten geregelt. Ähnlich wie beim Schuhbereich ist auch hier die „Schiefe Ebene“ das Prüfgerät im Labor. Statt mit Öl und Arbeitsschuhen wird mit entspanntem Wasser und nackten Füßen „gelaufen“.

Hinsichtlich Reinigung und Desinfektion von Wellnessbereichen existieren in Deutschland keine verbindlichen Regelungen. Jedoch ist das Merkblatt 94.04 „Hygiene, Reinigung und Desinfektion in Bädern“ der deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. anerkannter Standard. Wenn die Flächen entsprechend den dortigen Regelungen gereinigt und desinfiziert werden, ist alles Sinnvolle und Erforderliche getan, um den Gästen einen hygienisch einwandfreien Wellnessbereich anzubieten.

Desinfektionsmittel für den Wellnessbereich sollen aufgrund der beschriebenen günstigen Wachstumsbedingungen für Mikroorganismen ein breites Wirkungsspektrum haben, indem sie pilztötend, bakterientötend und virusinaktivierend wirken. Die Auswahl sollte anhand der VAH-Listung erfolgen oder solche Produkte sollten eingesetzt werden, die bei behördlich angeordneten Entseuchungen verbindlich sind.

Darüber hinaus wird von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. empfohlen, dass der Erfolg und die Effektivität der Reinigung und Desinfektion durch Abklatschproben überprüft werden.

Empfehlungen für die Reinigung und Desinfektion

Grundsätzlich gilt, dass vor jeder Desinfektion eine gründliche Reinigung vorangehen sollte, da organische und mineralische Schmutzpartikel zugleich Nährboden und Versteck für Bakterien, Pilze und Viren sind.

Pool: Die tägliche Reinigung des Fußbodens im Poolbereich, sollte mit einem sauren Sanitärreiniger erfolgen, um Verschmutzungen und Kalkablagerungen zu lösen. Hartnäckige Ablagerungen durch sulfathaltige Mineralien in Thermalwasser können gegebenenfalls den Einsatz eines abrasiven Reinigungsverstärkers erfordern. Danach sollte die Fläche mit einem Desinfektionsreiniger desinfiziert werden.

Bei den Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten muss darauf geachtet werden, dass die Reinigungs- und Desinfektionsmittel nicht in das Wasser des Pools gelangen, sondern durch Umschalten des Überlaufkanals direkt in die Kanalisation abgeleitet werden.

In nass belasteten Bereichen dürfen keine film- oder rückstandsbildenden Reinigungsprodukte (Wachse, Polymere, Seifen) eingesetzt werden, da hierdurch die Rutschfestigkeit beeinträchtig wird. Auf keramischen Belägen mit rutschhemmenden Eigenschaften wird der Einsatz von scheuernden Reinigungsverfahren mit Scheuerbürsten als ausreichend angesehen. Erfahrungswerte zeigen bei Verwendung mittlerer bis weicher Bürsten die besseren Reinigungsergebnisse als harte Bürsten.

Es können Besen, Schrubber, Gummischieber, Zwei-Eimer-Moppverfahren, Einscheibenmaschine oder Bürstsauger sowie Hochdruckreiniger mit Sprühinjektor eingesetzt werden. Beim Einsatz von Hochdruckreinigern darf durch den Druck auf die Fläche oder den Untergrund kein Schaden entstehen.

Sauna/Dampfbad: In der feuchtwarmen Atmosphäre des Dampfbades fühlen sich Keime besonders wohl. Daher ist eine komplette tägliche Flächendesinfektion einschließlich der Sitzbänke erforderlich. Die Holzbänke in der Sauna werden abgebürstet und Flecken ggf. mit einem alkoholischem Desinfektionsmittel behandelt.

Sonnenbänke: Auch hier sollten nach jeder Benutzung mit einem schnellwirkenden Desinfektionsmittel die Flächen desinfiziert werden. Dabei werden besondere Anforderungen an die Materialverträglichkeit (Acrylglas) gestellt. Hier kann beispielsweise ein materialverträgliches Schnelldesinfektion-Schaumspray eingesetzt werden.

Fußpilzprophylaxe: Pilzinfektionen gehören zu den häufigsten Infektionen in Bädern. Durch Aufquellen der Haut und Abwaschen des Säureschutzmantels können Infektionen leichter auftreten. Neben den persönlichen Prophylaxemaßnahmen kann durch ein entsprechendes Desinfektionsmittel gegen Fußpilze vorgebeugt werden. Schnelle und sichere Desinfektion sowie eine gute Hautverträglichkeit durch die Anwendung über eine zentrale oder dezentrale Fußsprühanlage sind in diesem Fall gefordert.


Miriam Große, Ecolab | peter.hartmann@holzmannverlag.de

Einen ausführlichen Reinigungsplan mit Vorschlägen, welche Produkte und Reinigungsgeräte Sie verwenden können, haben wir für Sie unter www.rationell-reinigen.de zum Download bereitgestellt.

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