BIV übt scharfe Kritik am Brandenburger Vergabemindestlohn
Ab dem 1. Mai 2021 gilt im Bundesland Brandenburg ein neuer Vergabemindestlohn bei öffentlichen Ausschreibungen: 13 Euro statt wie bisher 10,85 Euro. Ein Alleingang, den der BIV als „doppelt abstrus“ bezeichnet.
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