Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüßte das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim vom 30. August 2016 zur Höhe der Internatskostenzuschüsse: Das Urteil entlaste nicht nur viele Auszubildende und Betriebe, sondern stärke auch die Berufswahlfreiheit.
Das Gericht hatte entschieden, dass das Land Baden-Württemberg verpflichtet ist, dem Kläger bei nicht wohnortnahem Berufsschulunterricht eine angemessene Erstattung der dadurch entstandenen Unterbringungs- und Betreuungskosten zu gewähren. Damit erfüllt sich eine alte Forderung des Handwerkstages. „Es kann schließlich nicht sein, dass Auszubildende mit auswärtiger Unterbringung gegenüber wohnortnah beschulten Jugendlichen benachteiligt werden“, erklärte Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Nun sei die Landesregierung aufgefordert, das Urteil möglichst rasch in konkretes politisches Handeln umzusetzen und die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten grundsätzlich neu zu regeln. Zu lange dürfe sie nicht abwarten, denn ansonsten drohten weitere Klagen. „Wir werden es nicht hinnehmen, dass Auszubildende und Ausbildungsbetriebe Mehrkosten zu tragen haben, wenn das Land und die Schulträger aus Sparzwängen wohnort- und betriebsnahe Berufsschulklassen schließen und an überregionalen Standorten zusammenführen“, unterstrich Reichhold.