Verhütungspillen für Tauben? Gefahr im Anflug – Teil 2

In der September-Ausgabe von rationell reinigen haben wir im Artikel „Gefahr im Anflug“ über Tauben als Krankheitsüberträger berichtet. Daraufhin erreichte die Redaktion ein Leserbrief, den wir zum Anlass nehmen möchten, das Thema noch einmal aufzugreifen.

Gefahr im Anflug – Teil 2

-In dem Leserbrief wurde zum einen nachgefragt, ob es möglich ist, Taubenpopulationen durch das Verfüttern von Verhütungspillen (statt Gift) zu reduzieren. Zum anderen wurde von der Leserin angeregt, kurz auf das Thema „Ratten als Hygieneschädlinge“ einzugehen. Um die Populationen von verwilderten Tauben in unseren Städten zu verringern, wird immer wieder der Einsatz von Wirkstoffen zur Bekämpfung von Vögeln (sog. Aviziden) und Chemosterilanzien, also der so genannten Taubenpille, diskutiert. Zurzeit dürfen derartige Produkte gemäß der EU-Richtlinie 98/8/EG aus dem Jahr 2002 allerdings in Deutschland weder angewendet noch zugelassen werden. Die bisherigen Freilandversuche mit Chemosterilanzien in einigen deutschen Großstädten waren hinsichtlich ihrer Wirksamkeit recht uneinheitlich. Außerdem zeigte sich, dass die Methode sehr arbeitsintensiv ist und die Präparate bei den betroffenen Tauben unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen können. Insofern scheint die Anwendung von Chemosterilanzien schon allein aus Tierschutzgründen nicht geeignet zu sein, die Vermehrung von Tauben zu verhindern.

Auch durch das kontrollierte Entfernen von Gelegen lassen sich Straßentaubenpopulationen in der Praxis nicht nachhaltig verkleinern. Ein einzelnes Taubenpaar erzeugt pro Jahr durchschnittlich zehn Nachkommen. Da die jährliche Todesrate für erwachsene Straßentauben bei etwa zehn Prozent liegt, bedeutet dies, dass bereits ein aktives Brutpaar die natürlichen Verluste in einer Gruppe von 100 Tauben kompensieren könnte. Daher müsste man beinahe allen Brutpaaren die Eier wegnehmen, um die Taubenpopulation einer Stadt auf diese Weise zu reduzieren.

Eine nachhaltige Reduzierung von Taubenpopulationen kann daher, wie bereits im ersten Teil des Beitrags ausgeführt wurde, nur durch eine Verringerung des Nahrungsangebots erreicht werden.

Ratten ebenfalls gefährliche Überträger

Ebenso wie Tauben können auch Ratten zahlreiche humanpathogene Erkrankungen übertragen. Bislang wurden bei den beiden wichtigsten Arten, der Wanderratte (Rattus norvegicus) und der Hausratte (Rattus rattus), über 120 humanpathogene Infektionskrankheiten beschrieben. Ratten können gefährliche Infektionskrankheiten wie SARS, Hantavirus, Paratyphus, Typhus, Leptospirose, Tularämie, Toxoplasmose, Trichinose, Ruhr, Cholera und Pest auf den Menschen übertragen. Außerdem beherbergen Ratten zahlreichen Endoparasiten wie z.B. Nematoden oder Bandwürmer und Ektoparasiten wie Flöhe oder Milben. Daneben können Ratten auch Tierseuchen wie die Maul- und Klauenseuche, die Schweine- oder die Geflügelpest verbreiten. Besondere Bedeutung bei der Verbreitung von Infektionskrankheiten kommt dem Kot der Nagetiere zu. Werden Reinigungsarbeiten in Räumen durchgeführt, die von Ratten bewohnt sind, sollten daher von den Beschäftigten ähnliche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, wie sie im ersten Teil des Beitrags für den Umgang mit Taubenkot vorgestellt wurden. Hierzu zählt in erster Linie das Anlegen von persönlicher Schutzkleidung (PSA) sowie die Einhaltung von Hygienevorschriften (nicht rauchen, essen oder trinken bei der Arbeit).

Dr. Martin Felke, Björn Kleinlogel | www.schaedlingskunde.de