Tauben als Materialschädlinge und Krankheitsüberträger Gefahr im Anflug

Sie gurren und surren durch die Lüfte, picken Krumen und hinterlassen Dreck. Die Schwärme verwilderter Haustauben sind in Städten alltäglich. Den wenigsten ist bewusst, wie gefährlich die Vögel für den Menschen werden können, denn sie übertragen Ungeziefer und Krankheiten.

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    Unterhalb der Rast- bzw. Brutplätze von verwilderten Stadttauben können sich große Kotmengen ansammeln.
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    Die in den Taubenexkrementen enthaltene Harnsäure fördert die Korrosion von Metallen.

Gefahr im Anflug

-Verwilderte Haustauben übertragen mehr als 100 für Menschen gefährliche Erreger und allergieauslösende Stoffe. Rund 30 Parasitenarten wie Milben, Zecken, Insekten und Parasiten aus weiteren Tiergruppen kommen bei ihnen vor und können auch den Menschen befallen. Zudem leben in Taubennestern zahlreiche Insektenarten, die zu den Materialschädlingen gezählt werden.

Immense wirtschaftliche Schäden

Dort, wo Tauben brüten oder rasten, müssen Dächer und Fassaden regelmäßig von Kot befreit werden. Wie groß die volkswirtschaftlichen Schäden sind, die Tauben verursachen, ist schwer zu sagen. Eine Schätzung aus München aus dem Jahr 2002 geht von einem jährlichen Schaden von einer Million Euro aus. Eine andere Forschergruppe geht pro Taube und Jahr von einem materiellen Schaden von 23,7 Euro bis 33,5 Euro aus.

Die in Städten lebenden Straßentauben sind Allesfresser. Der größte Teil ihrer Nahrung stammt direkt oder indirekt vom Menschen. Eine hungrige Straßentaube frisst beispielsweise Fisch, gekochtes Fleisch, Schokolade, Käse, Salat, Essiggurken, geröstete Kastanien und Nudeln mit Hackfleischsauce. Auch ihren sonstigen Lebensstil haben die Tauben der Stadt angepasst. Ursprünglich Höhlenbrüter, brüten sie nun völlig artuntypisch auf Bäumen. Das Nest wird aus wenigen Zweigen errichtet und meist auf Dachböden und Hausfassaden angelegt.

Diese Vögel sind also extrem anpassungsfähig und die veränderten Lebensbedingungen haben nicht dazu geführt, dass es weniger Tauben gibt. Einige Forscher gehen davon aus, dass der weltweite Straßentaubenbestand bei fünf bis zehn Prozent der menschlichen Bevölkerung liegt. Nur eine Verknappung des Nahrungsangebots kann die Straßentauben-Populationen dauerhaft verkleinern. Dies lässt sich aber v. a. in Großstädten nur realisieren, wenn die Bevölkerung aufgeklärt und davon überzeugt werden kann, Stadttauben nicht mehr zu füttern.

Kiloweise aggressiver Kot

Eine einzelne Taube kann pro Jahr 10 bis 12 kg Exkremente produzieren. Besonders dort, wo Tauben brüten oder rasten, sammeln sich große Mengen Taubenkot an. Verschmutzte Fassaden, Leuchtreklamen oder Statuen wirken auf Passanten und Besucher ungepflegt und wenig einladend. Die Exkremente der Tiere können sogar Dachrinnen und Fallrohre verstopfen und dazu führen, dass Dächer undicht werden. Deshalb sind regelmäßig teure Säuberungsaktionen notwendig.

Die in den Taubenexkrementen enthaltene Harnsäure fördert die Korrosion von Metallen, so dass z. B. Leitungen rosten und undicht werden, Autolack abblättert und farbenfrohe Hausfassaden verblassen. Auch Stein und Beton können durch Taubenkot angegriffen werden, wenn durch mikrobiellen Abbau aus den hier enthaltenen Proteinen und organischen Säuren salpetrige Säure und Salpetersäure entstehen. Diese Säuren reagieren mit dem in Gestein enthaltenen Kalziumkarbonat zu Kalziumnitrat, wodurch kalkhaltiges Gestein zerstört wird.

Vor allem aber bietet Taubenkot zahlreichen pilzlichen Mikroorganismen, die bei der Zerstörung von Gestein eine wichtige Rolle spielen, einen idealen Nährboden. Sofern zusätzlich eine entsprechende Materialfeuchte vorliegt, kann es zu einem explosionsartigen Wachstum der gesteinsauflösenden Pilze kommen.

Herberge für Milben, Zecken, Viren, Bakterien und Pilze

Straßentauben können eine Vielzahl für Menschen gefährliche Krankheitserreger beherbergen. Die Tauben werden als biologische Träger bezeichnet, wenn sich der Krankheitserreger im Körper vermehren kann.

In diesem Fall scheidet der infizierte Vogel den Erreger über den Kot oder über Körperflüssigkeiten aus. Kann sich der Erreger dagegen nicht im Wirt vermehren, werden die Tauben als mechanische Träger bezeichnet. Der Erreger kann in diesen Fällen auf der Körperoberfläche der Tiere auftreten, den Verdauungstrakt passieren oder sich im Kot außerhalb des Wirtes vermehren und so auch im Lebensraum des Menschen verbreitet werden.

Diese Erreger können auf drei verschiedenen Wegen in den menschlichen Organismus gelangen. Die größte Bedeutung hat die Aufnahme über die Atemluft. 99,6 Prozent der beschriebenen Krankheitsübertragungen erfolgten aerogen,
d. h. durch Inhalation. Auch die orale Aufnahme von Krankheitserregern ist recht wahrscheinlich, obwohl solche Fälle bislang nicht zweifelsfrei dokumentiert wurden.

Ein Gesundheitsschädling, der regelmäßig mit Straßentauben in Verbindung gebracht wird, ist die Taubenzecke, deren Bisse beim Menschen allergische Reaktionen auslösen können. Die Haut um die Einstichstelle juckt, bildet Pusteln und entzündet sich. Werden Menschen wiederholt gebissen, kann es zu großflächigen Hautreaktionen oder systemischen, allergischen Reaktionen in Form einer allgemeinen Nesselsucht kommen, die z. T. mit asthmatischen Beschwerden verbunden sind. Auch die Rote Vogelmilbe wird regelmäßig von Straßentauben auf den Menschen übertragen.

Es können heftig juckende Stichstellen und Hautentzündungen auftreten. Meist reagiert nur die Haut rund um die Bissstelle. Da sich die Rote Vogelmilbe, im Gegensatz zur Krätzmilbe, nicht in die menschliche Haut einbohrt, können die Parasiten durch ein Duschbad vom Körper entfernt werden. Rasche Linderung der Beschwerden bringen der Einsatz von Antihistaminika und schwachen Corticosteroid-Salben.

Aufgewirbelter Staub voller Keime

Tauben sind also bei weitem nicht so harmlos wie sie auf den ersten Blick scheinen. Umso wichtiger ist der sachgemäße Umgang mit den Vögeln und ihren Exkrementen. Gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) sind Reinigungstätigkeiten an mit Taubenkot verunreinigten Orten „nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“. Bei entsprechenden Arbeiten können luftgetragene Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze in sehr hohen Konzentrationen vorkommen. Forscher haben die Keimbelastung während Reinigungsarbeiten an elf verschiedenen Standorten, die z.T. stark mit Taubenkot kontaminiert waren, getestet. In einem Fall erfolgte die Probenahme auf einem Dachboden eines unbewohnten Hauses in Koblenz.

Bis zum Beginn der Reinigungsarbeiten hatten verwilderte Haustauben Zugang zu dem Dachboden, den sie als Brutplatz nutzten. Auf dem Fußboden war fast flächendeckend getrockneter Taubenkot. Unter den Sitzplätzen der Vögel befanden sich größere Kothaufen. Zusätzlich zum Kot fand man auf dem Dachboden Taubenkadaver sowie Nester mit Eiern.

Der Taubenkot wurde zusammengekehrt und mit Schaufeln entfernt. Dabei wurde viel Staub freigesetzt. Anschließend reinigten die Mitarbeiter den Fußboden mit einem Metallschaber sowie mit einem Drahtbürstenbesen. Auch dabei wurde sehr viel Staub aufgewirbelt. Der gemessene Spitzenwert für die Keimbelastung lag bei diesem Standort für die Gruppe der Schimmelpilze bei 2,5 u 107 koloniebildenden Einheiten pro Kubikmeter Luft (KBE/m3). Dieser Wert ist extrem hoch.

Zur Orientierung: Der baubiologische Richtwert für Schimmelpilzkeime in geschlossenen Räumen wird ab einer Konzentration von 1.000 KBE/m3 als extreme Anomalie bewertet, das heißt, die Räume müssen saniert werden, weil ein Aufenthalt darin bereits die Gesundheit gefährdet. Der auf dem Dachboden gemessene Wert übersteigt diesen Richtwert um das 10.000-fache.

Vor allem in geschlossenen Räumen kann durch das Kehren und Bürsten eine hohe Keimbelastung der Luft entstehen, die für die dort arbeitenden Personen ein extremes Gesundheitsrisiko darstellen kann.

Selbst das Trocknen und die Ablagerung von Taubenkot über einige Monate hinweg reicht nicht aus, um die darin enthaltenen Pilze und Bakterien unschädlich zu machen. Noch kritischer stellt sich die Situation dar, wenn die Tauben noch bis kurz vor Beginn der Reinigungsarbeiten Zugang zum Objekt hatten, so dass nicht nur älterer, getrockneter Kot, sondern auch frische und eventuell hochinfektiöse Exkremente beseitigt werden müssen. Dieser Punkt sollte daher unbedingt vor Beginn der Arbeiten abgeklärt werden.

Mundschutz und PSA
sind Pflicht

Um das Gefährdungsrisiko für den Reinigungsdienstleister zu ermitteln, sind neben dem Ausmaß der Verunreinigung auch die Art und Weise der Reinigung sowie der Abstand des Gesichtes von der Verschmutzung bei deren Entfernung entscheidend.

Der Abstand kann tätigkeitsbedingt weniger als eine Armlänge betragen und ist insofern entscheidend, da die im Taubenkot enthaltenen Erreger auch oral aufgenommen werden können. Grundsätzlich ist mit einer potenziellen Gefährdung von Arbeitnehmern beim direkten Umgang mit Tauben (z.B.
bei Taubenbekämpfung bzw. Taubenabwehr) und Taubenkot (im Zusammenhang mit Reinigungsarbeiten) durch luftgetragene Mikroorganismen zu rechnen.

Zusätzlich zu den üblichen Hygienemaßnahmen sind deshalb Atemschutzmasken dringend zu empfehlen. Das Ausmaß der potenziellen Gefährdung sowie die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen sollten mit Bezug auf die jeweilige Tätigkeit differenziert festgelegt werden. Um sich vor einer Infektion mit Ornithose oder anderen durch Tauben verbreitete und auf den Menschen übertragbare Erreger zu schützen, sollten bei der mechanischen Entfernung von Taubenkot generell folgende Präventionsmaßnahmen ergriffen werden:

  • konsequente Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA);
  • körperbedeckende Arbeitskleidung (z. B. Overall, ggf. Einmalschutzanzüge) mit Kopfbedeckung;
  • flüssigkeitsdichte, desinfizierbare Gummistiefel, Gummischürze, Gummihandschuhe;
  • Mundschutz zur Vermeidung von Schmierinfektionen;
  • Verwendung einer partikelfiltrierenden Atemschutzmaske (FFP2), falls Aerosolbildung nicht sicher verhindert werden kann;
  • vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten;
  • nach Beendigung der Tätigkeiten: Reinigung und Desinfektion des Arbeitsplatzes;
  • nach Beendigung der Arbeiten: Dekontamination der Schutzkleidung und strikte Trennung von Alltagskleidung;
  • keine Nahrungs- und Genussmittel an Arbeitsplätzen mit Kontaminationsgefahr.