Beleidigende Äußerungen von Mitarbeitern gegenüber Kollegen, Vorgesetzten oder dem Kunden beschäftigen die Gerichte bei fristlosen Kündigungen des Unternehmers. Herabsetzende Bewertungen wie „Penner“ und „Versager“ passieren und werden oft durch rufschädigende Tatsachenbehauptungen wie „Spesenbetrüger“ und „Alkoholiker“ begleitet. Keine Rolle spielt es, ob derlei Behauptungen gegenüber dem Betroffenen oder aber in dessen Abwesenheit gegenüber Dritten geäußert werden.