Spätestens zum 5. Dezember 2015 müssen gemäß §§ 8 ff. des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) alle Unternehmen, die den Status Nicht-KMU besitzen, ein Energieaudit nach EN 16247-1 durchführen oder alternativ den Beginn der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bzw. eines Umweltmanagementsystems nach EMAS vorweisen.
Von diesem Gesetz sind auch Dienstleistungsunternehmen wie Gebäudedienstleister, Handelsunternehmen sowie Banken und Versicherungen etc. betroffen. Für die Einstufung eines Unternehmens als KMU sind folgende Kriterien ausschlaggebend: Anzahl der Mitarbeiter bis 250 Personen sowie entweder ein Umsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro. Unternehmen, die diese Grenze überschreiten, gelten als Nicht-KMU. Bei der Beurteilung der KMU-Eigenschaften sind ggf. Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen zu berücksichtigen.
Anders herum ausgdrückt: Verpflichtet zum Energieaudit sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder Überschreitung des Umsatzvolumens von 50 Millionen Euro beziehungsweise der Bilanzsumme von 43 Millionen Euro.
Für Energieaudits gilt, dass diese nach den Anforderungen der EN 16247-1 und spätestens bis zum 5. Dezember 2015 von qualifizierten, beim BAFA gelisteten Fachexperten durchgeführt sowie mindestens alle vier Jahre wiederholt werden müssen. Weitere Konkretisierungen hierzu finden sich im BAFA-Merkblatt für Energieaudits.
Im Gegensatz zu dem sehr engen Zeitfenster gewährt der Gesetzgeber für Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 (gilt auch für EMAS-Systeme) eine Einführungsphase, da diese Systeme als höherwertig hinsichtlich Energieeffizienz gelten. Hier gilt, dass die ISO 50001 bis spätestens Ende 2016 voll implementiert und von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (ZDH-ZERT) zertifiziert sein muss. Bis zum 5. Dezember 2015 sind die folgenden Voraussetzungen zu schaffen:
- Umsetzen der Anforderungen gemäß Normpunkt 4.4.3 a) der ISO 50001 (Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger),
- Erklärung der Geschäftsführung zur Einführung des Systems bzw. Zertifizierungsvertrag mit einem akkreditierten Zertifizierer (ZDH-ZERT).
Neben der verlängerten Frist bietet die Zertifizierung nach ISO 50001 weitere Vorteile wie:
- Einfache Integration in bestehende Systeme nach ISO 9001 bzw. ISO 14001,
- vereinfachte Durchführung des Verfahrens bei Unternehmen mit mehreren Standorten,
- kontinuierliche Verbesserung durch regelmäßige Durchführung von Audits,
- Schaffung und Erhöhung der eigenen Kompetenz zur Energieeffizienz.
Wer entgegen seiner Verpflichtung, ein Energieaudit durchzuführen, ein Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt, kann verpflichtet werden, ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR zu zahlen.
Quelle: ZDH-ZERT
Einen ausführlichen Beitrag zum Thema lesen Sie in der Septemberausgabe von rationell reinigen .