Weihnachten steht vor der Tür. Und damit die Frage, wie man sich bei Kunden (und auch Mitarbeitern) für die gute Zusammenarbeit bedankt. Macht man Geschenke, schreibt man eine hübsche, persönliche Weihnachtskarte oder spendet man lieber an Wohltätigkeitsorganisationen? Wie auch immer: Wichtig ist es – und das gilt generell –, die steuerlichen Bestimmungen zu kennen. Denn die gelten nicht nur für Weihnachtsgeschenke, sondern auch für kleine Aufmerksamkeiten ohne besonderen Anlass während des ganzen Jahres.