BIV fordert Politik auf, Minijobs abzuschaffen

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks fordert die große Koalition auf, die Abschaffung der Minijobs endlich auf die Agenda zu setzen. Dies belegt Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich mit verschiedenen Argumenten.

Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich
Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich. - © BIV

Der Bundesinnungsverband (BIV) des Gebäudereiniger-Handwerks fordert die große Koalition auf, die Abschaffung der Minijobs auf die Agenda zu setzen. Zu einer konsequenten Reform gehöre vor allem die Abschaffung der Steuerklasse fünf. „Im Zuge der aktuellen Sozialstaatsdiskussion setzen wir uns als beschäftigungsstärkste Handwerksbranche Deutschlands für voll steuer- und sozialversicherungspflichtige Jobs ein, bundesweit und für alle Branchen ohne Ausnahme“, sagt Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich.

Minijobs, so die Argumentation des BIV, seien nicht der Wunsch der Arbeitgeber. Für die Unternehmen sei ihr Einsatz die unflexibelste sowie teuerste (30 Prozent pauschale Arbeitgeberabgabe) Beschäftigungsform. Daneben widersprechen Minijobs nach Angaben des BIV der Akzeptanz von steigenden Tariflöhnen. „In unserer Branche arbeiten mehr als 100.000 Minijobber an der 450-Euro-Grenze. Sie alle sind von tariflichen Lohnerhöhungen abgeschnitten“, sagt Dietrich (seit 1.1.2019: 10,56 Euro/West, 10,05 Euro/Ost, bis Ende 2020: 10,80 Euro bundesweit).

Diese Minijobber würden sich aufgrund steigender Tariflöhne statt für mehr Geld für wenige Minuten mehr Freizeit pro Tag entscheiden. Flexibilität für die Unternehmen, so der BIV weiter, sei damit ausgeschlossen. Im Gegenteil, es bedeute massive Bürokratie, Arbeitsverträge müssten zu Tausenden angepasst werden. Abschließend würden Minijobs verhindern, dass Beschäftigte in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln wollen. Schon gar nicht, wenn Steuerklasse fünf, in der vor allem Frauen arbeiten, noch mehr Abzüge bedeute.

„Solange die Politik allerdings Minijobs privilegiert, müssen praktikable Lösungen her − das bedeutet die Anhebung der 450-Euro-Grenze auf 500 Euro“, sagt Dietrich. Damit kämen alle Beschäftigten in den Genuss von höheren Löhnen und die Betriebe würden unsinnige Arbeitszeitverkürzungen vermeiden. /aro